Betroffene Frauen, die an einer schweren Form der
Die Endometriose zählt mittlerweile zu den häufigsten gynäkologischen Erkrankungen. Frauen, die davon betroffen sind, haben in vielen Fällen einen langen Leidensweg bis zur endgültigen Diagnose vor sich.
Durch versprengte Gebärmutterschleimhautzellen werden vor allem starke Schmerzen im Bereich des Unterbauchs hervorgerufen. Typischerweise können diese Schmerzen auch bis in den unteren Rücken ausstrahlen.
Je nachdem, wo die Endometrioseherde lokalisiert sind, können weitere Beschwerden wie zum Beispiel Schmerzen beim Geschlechtsverkehr, Blut im Urin oder Stuhl sowie Schmerzen beim Wasserlassen auftreten. Durch all diese Symptome und deren mitunter besonders starke Ausprägungen können die betroffenen Frauen massiv in ihrem Leben beeinträchtigt werden.
Sowohl körperlich als auch psychisch kann die Endometriose schwerwiegende Folgen haben und die Lebensqualität der Patientinen einschränken.
Aus diesem Grund ist es nachvollziehbar, dass sich viele der betroffenen Frauen fragen, ob die gynäkologische Erkrankung im Sinne einer Schwerbehinderung anerkannt wird.
Unter dem Grad der Behinderung (GdB) versteht man ein Maßsystem, das darüber Auskunft gibt, wie schwerwiegend eine körperliche, kognitive, psychische oder Sinnesbeeinträchtigung ist. Geregelt wird die Bewertung der körperlichen Beeinträchtigungen im Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX).
Bei diesem System kann ein Grad der Behinderung zwischen 20 und 100 ermittelt werden. Je größer die körperliche, psychische oder kognitive Einschränkung ist desto höher wird der GdB bewertet. Eine Schwerbehinderung liegt nur dann vor, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 erreicht wird.
Ein entsprechender Antrag auf Schwerbehinderung muss aktiv von der erkrankten Person beim jeweiligen Versorgungsamt gestellt werden.
Wenn bei einer Patientin gleich mehrere Erkrankungen vorliegen, die zu einer immensen Beeinträchtigung führen, so werden die für jede Erkrankung ermittelten Grade der Behinderung nicht addiert. Vielmehr wird ein Gutachter des jeweiligen Versorgungsamts einen gemeinsamen Grad der Behinderung für beide Erkrankungen vergeben.
Wichtig für die betroffen Frauen ist vor allem, was welcher Grad der Behinderung bedeutet und welche Arten des Nachteilsausgleichs geltend gemacht werden können.
Für schwerbehinderte Menschen gelten in Deutschland besondere Regelungen, die zum Beispiel den Jahresurlaub und den Kündigungsschutz betreffen. In einigen Fällen kann darüber hinaus das Mindestalter zum Antritt der Rente mit vollen Rentenbezügen auf 63 Jahre gesenkt werden.
Wenn man einen Antrag auf einen Grad der Behinderung stellen möchte, muss man diesen beim zuständigen Versorgungsamt einreichen. Einen entsprechenden Antrag, der nur noch ausgefüllt werden muss, findet man auf der Webseite dieses Versorgungsamts. Will man in Erfahrung bringen, welches Amt in der Nähe des Wohnorts zuständig ist, so kann man diesbezüglich beim Bürgeramt nachfragen. Die Mitarbeiter dort helfen gerne weiter.
Mittlerweile ist es in den meisten Bundesländern möglich, den Antrag zur Vergabe eines Grad der Behinderung online auszufüllen und dort einzureichen. Falls das nicht möglich sein sollte, empfehlen wir, den Antrag auszudrucken, auszufüllen, zu unterschreiben und mit einem Versandnachweis an das zuständige Versorgungsamt zu senden.
Da der Grad der Behinderung anhand ärztlicher Gutachten vergeben
wird, ist es notwendig, dem Antrag Arztbriefe oder Ähnliches beizufügen.
In diesem Dokument muss zwingend nicht nur die Erkrankung selbst, sondern vor allem die Art und Weise, in der die
Anlaufstellen, um solche Arztbriefe zu erhalten, sind im Falle der Endometriose der Hausarzt oder der behandelnde Gynäkologe.
Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel mehrere Wochen. Sobald ein Entscheid vorliegt, wird dieser postalisch an den Antragssteller gesendet. Sollte der Grad der Behinderung mit mindestens 50 bewertet worden sein, liegt eine Schwerbehinderung vor und ein Behindertenausweis kann beantragt werden.
Wird der Antrag abgelehnt oder der GDB zu niedrig bewertet, kann innerhalb eines Zeitraums von einem Monat Einspruch gegen den Entscheid erhoben werden. Dieser Einspruch muss schriftlich und unterschrieben beim Versorgungsamt eingehen.
In einigen Fällen ist es, vor allem in Bezug auf einen möglichen Widerspruch, sinnvoll, einen Anwalt hinzuzuziehen. Wenn es um den Antrag auf Zuteilung eines Grad der Behinderung geht, ist ein Fachanwalt für Sozialrecht der richtige Ansprechpartner. Anwälte, die sich bereits mehrfach mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, haben es sehr viel leichter, sinnvoll und vor allem überzeugend zu argumentieren. Außerdem können sie den Mandanten über Fristen, die dringend eingehalten werden müssen, informieren.
Wenn man sich von vornherein sehr unsicher ist, wie man den Antrag am erfolgsversprechendsten einreicht, kann bereits beim Erstantrag anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Dabei sollte aber dringend bedacht werden, dass das Hinzuziehen eines Fachanwalts immer mit Kosten verbunden ist.
Die Vorteile der Zuweisung eines Grades der Behinderung von über 50 überwiegen die Kosten allerdings zumeist.
Sollte eine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein, so wird diese die Kosten in der Regel tragen. Bei einem geringen Einkommen kann auch ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden.
Die Kosten für den Anwalt müssen allerdings nur dann getragen werden, wenn der Einspruch erneut abgewiesen wird.
Wird dem Widerspruch stattgegeben, muss das zuständige Versorgungsamt für die entstandenen Kosten aufkommen.
Letzte Änderung: 24. April 2024
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