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Grad der Behinderung bei Fibromyalgie

Der Grad der Behinderung wird vom Versorgungsamt bestimmt und ist bei Fibromyalgie abhängig von den Auswirkungen der Erkrankung auf die körperliche und mentale Leistungsfähigkeit.

Die Auswirkungen der Symptome von Fibromyalgie können von Patient zu Patient sehr unterschiedlich empfunden werden und den Alltag in unterschiedlichem Maß betreffen. Der Grad der Behinderung orientiert sich am individuellen Leidensdruck des Betroffenen.

Wie wird der Grad der Behinderung bei Fibromyalgie bestimmt?

Zur Beurteilung des Grades wird probiert objektive Einflüsse der Erkrankung auf die körperliche und mentale Leistungsfähigkeit festzustellen.

Mögliche Kriterien sind:

Welche Merkzeichen kann ich bei Fibromyalgie erhalten?

Bei Fibromyalgie können folgende Merkzeichen beantragt werden:

  • G: Öffentliche Verkehrsmittel können nicht ohne fremde Hilfe benutzt werden
  • B: Ständige Begleitung notwendig
  • R: Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr

 

Wie kann ein Antrag erfolgreich gestellt werden?

Zunächst muss ein Vordruck für den Antrag auf Feststellung der Behinderung ausgefüllt werden.

Wichtig ist, dass man alle Unterlagen vorlegt, aus denen einerseits die Diagnose und andererseits der Leidensdruck hervorgeht.

Ein Problem bei Fibromyalgie ist, dass die Erkrankung nicht durch eine Untersuchung bewiesen werden kann. Gutachter werden an der Diagnose der Fibromyalgie zweifeln. Es kann daher hilfreich sein, wenn man die durchgeführten Untersuchungen und Meinungen von Experten anhand von Gutachten und Arztbriefen darlegen kann.

Der individuelle Leidensdruck bei Fibromyalgie kann sehr unterschiedlich sein. Hier kann es hilfreich sein, dass man Arztbriefe vorlegt, die zeigen sollen, was alles unternommen wurde, um das Leid zu lindern.

Auch sollte der Antrag Untersuchungen wie MRT-Aufnahmen, CT-Bilder oder Laboruntersuchungen enthalten. Krankenhausaufenthalte sollten über Abschlussbriefe dokumentiert werden.

Ein großes Engagement, gezeigt durch Klinikaufenthalte, angefangene und beendete Therapien, eingenommene Medikamente, kann den Leidensdruck untermauern.

Häufig kann die Bearbeitung eines Antrages sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Es ist wichtig, dass Sie hierbei geduldig sind. Es kann hilfreich sein früh einen spezialisierten Anwalt in das Behandlungsteam einzubeziehen.

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