Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse...
Pflegen Sie einen Angehörigen, dem es seit kurzem schlecht geht?
Oder haben Sie bei sich selbst Kleinigkeiten im Alltag festgestellt, die Sie normalerweise problemlos meistern, doch jetzt kaum noch bewältigen können?
Dann sollten Sie über einen
Ein Pflegegrad ist nicht nur für ältere Menschen gedacht, die Hilfe im Alltag brauchen. Vielmehr soll er allen Menschen helfen, die ohne fremde Unterstützung nicht mehr zurecht kommen. Ganz egal ob Mann oder Frau, Kinder oder Senioren.
Der Pflegerad soll allen Versicherten dabei helfen, ein Stück Lebensqualität zurückzuerlangen.
Sobald man im Alltag auf fremde Hilfe angewiesen ist, stehen einem Leistungen zu. Das Ausmaß, wie sehr jemand auf Pflege angewiesen ist, ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich.
Die Leistungen sind davon abhängig, wie viel Unterstützung man im Alltag benötigt.
Während man bei Pflegegrad 1 noch weitestgehend selbstständig ist und kaum auf Hilfe im Alltag angewiesen ist, benötigt man bei Pflegegrad 5 bei fast allen Sachen Hilfe und Unterstützung im Alltag. Neben der körperlichen Einschränkung wird auch die psychische Gesundheit und die geistigen Fähigkeiten bewertet.
Pflegegrade wurden früher als Pflegestufen bezeichnet. Pflegestufen gibt es heute aber nicht mehr.
Sobald ein Pflegegrad festgelegt wurde stehen einem Leistungen zu. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen erhalten Sie. Andere Vorteile für einen Pflegegrad sind:
Wenn Sie bei Sich, oder einem Angehörigen merken, dass es Ihnen schlechter geht und Sie merken, dass viele Dinge nicht mehr gut alleine funktionieren, macht es Sinn einen Pflegegrad zu beantragen. Den Pflegegrad zu beantragen kostet Sie nichts. Wenn Sie mehr als sechs Monate am Stück nicht alleine zurecht kommen und Pflege benötigen, sollte auf jeden Fall eine Beratung für einen Pflegegrad erfolgen.
Es gibt insgesamt drei Anträge:
Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich: Ab dem Tag der Antragstellung haben Sie Ansprüche auf Leistungen, stellen Sie den Antrag also verspätet verlieren Sie Geld!
Den Pflegeantrag können Sie kostenfrei und unkompliziert bei Ihrer Krankenkasse oder Pflegeversicherung stellen.
Wenn Sie privatversichert sind, wenden Sie sich an Ihre private Pflegeversicherung (PPV). Auch wenn Sie eine private Pflegezusatzversicherung haben sollten, stellen Sie den Antrag an die Krankenkasse oder Pflegeversicherung.
Die Antragsstellung erfolgt in mehreren Schritten:
Falls Sie bereits einen Pflegegrad besitzen und Sie mit Ihrem Pflegegrad nicht mehr zufrieden sind, dann können Sie eine Höherstufung des Pflegegrades beantragen.
Eine erneute Prüfung des Pflegegrads sollte im Abstand von ca. zwei Jahren erfolgen!
Wenn es Ihnen gesundheitlich schlechter gehen sollte oder sich Ihre Lebenssituation geändert hat, können Sie auch schon früher eine Höherstufung beantragen.
Der Antrag erfolgt in mehreren Schritten:
Die Pflegeversicherung entscheidet jetzt darüber, ob ein erneutes Pflegegutachten erstellt wird. Es wird wieder ein Gutachter zu Ihnen nach Hause kommen und Ihre Lebensumstände bewerten. Bei Erfolg erhalten Sie eine Höherstufung des Pflegegrades.
Die Pflegekasse kann Sie beraten und bei der Beantragung des Pflegegrades helfen. Es gibt zudem kostenfreie Pflegestützpunkte, die eine Beratung und Unterstützung anbieten. Gegen eine Gebühr können Sie sich auch von privaten Beratungsdiensten helfen lassen.
Nachdem Sie den Pflegegrad beantragt haben, leitet die Pflegekasse Ihren Antrag an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) weiter.
Der MDK vereinbart einen Termin zur Begutachtung. Die Begutachtung findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt.
Der Gutachter stellt Ihnen Fragen zu Ihrer Gesundheit, Mobilität und Selbständigkeit.
Er bewertet auch Alltagssituationen. Können Sie sich ohne Schwierigkeiten anziehen? Können Sie Treppensteigen? Klappt die Körperhygiene?
Nachdem sich der Gutachter von Ihnen und Ihrer Gesundheit ein Bild machen konnte, erstellt er das Gutachten.
Wenn Sie privatversichert sind, dann kommt ein Gutachter von Medicproof oder einem anderen privaten Dienstleistungsunternehmen zu Ihnen nach Hause. Der Ablauf bleibt aber gleich.
Die Entscheidung darüber, ob Sie einen Pflegegrad bekommen oder eine Höherstufung trifft die Pflegekasse. Die Entscheidung bekommen Sie Bescheid per Post.
Wichtige Punkte:
Bevor der Gutachter oder Medicproof zu Ihnen nach Hause kommt, sollten Sie auf einige Dinge achten.
Suchen Sie alle wichtigen Unterlagen zusammen, die für die Bewertung Ihrer Pflegebedürftigkeit wichtig sein können. Das sind beispielsweise ein Pflegetagebuch, Arztberichte (der letzten 3-5 Jahre), eine Medikamentenliste, ein Schwerbehindertenausweis oder auch ein Rentenbescheid.
Räumen Sie Ihre Wohnung auf, damit der Gutachter sich einen Eindruck von Ihrem Umfeld machen kann. Stellen Sie alle Hilfsmittel, wie z.B. Ihr Pflegebett oder Ihren Rollator, bereit. Es kann sein, dass der Gutachter diese sehen will.
An dem Tag der Beurteilung sollten Sie ausgeschlafen und erholt sein. Informieren Sie sich über den Ablauf und notieren Sie sich Fragen an den Gutachter. Treten Sie ruhig und selbstbewusst auf.
Der Gutachter wird sich Ihnen als Erstes vorstellen. Danach nennt er Ihnen den Grund der Begutachtung.
Damit sich der Gutachter ein Bild von Ihnen machen und Ihren Pflegegrad richtig beurteilen kann, wird er auf diese Punkte achten:
Die Begutachtung dauert in der Regel 30 bis 90 Minuten. Sie kann aber auch bis zu drei Stunden dauern.
Nach der Begutachtung gibt es ein Abschlussgespräch. Der Gutachter fasst seine Ergebnisse zusammen und Sie können ihm Fragen stellen.
Das Gutachten leitet er an die Pflegekasse weiter.
Die Pflegekasse schickt Ihnen einen Bescheid per Post, in diesem finden Sie das Ergebnis Ihrer Begutachtung. In dem Bescheid wird Ihnen der Pflegegrad und die Höhe der Leistungen mitgeteilt die Sie erhalten.
Falls Ihnen ein Widerspruchsrecht zusteht erhalten Sie den Bescheid als Einschreiben. Das ist wichtig, damit Sie die Widerspruchsfrist einhalten können. Außerdem haben Sie damit einen Beweis, wann Sie den Bescheid erhalten haben.
Falls Sie kein Widerspruchsrecht haben, bekommen Sie den Bescheid der Pflegekasse als normalen Brief.
Die Pflegekasse muss Ihren Antrag innerhalb von 25 Werktagen bearbeiten. Als Werktage zählen Montag bis Freitag. Feiertage, Samstage und Sonntage sind keine Werktage.
Die Frist beginnt, wenn Ihr Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist.
Es gibt einige Ausnahmefälle, bei denen die Bearbeitung auch länger dauern kann:
Wenn Sie wissen möchten wie weit die Pflegekasse mit der Bearbeitung Ihres Antrags ist, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
Sollte sich an Ihrer Situation etwas ändern, z.B. Verschlechterung der Gesundheit oder ein Umzug, informieren Sie am besten sofort die Pflegekasse. Ansonsten kann es länger dauern bis Ihr Antrag bearbeitet ist. Im schlimmsten Fall kann er abgelehnt werden!
Um Ihnen den richtigen Pflegegrad zu geben, wird ein Pflegegutachten erstellt. Der Gutachter schätzt darin ein, wie stark Ihre Selbstständigkeit beeinträchtigt ist.
Die Beeinträchtigung wird mit Hilfe eines Punktesystems gemessen. Der Gutachter bewertet Ihre Beeinträchtigung mit insgesamt sechs Kategorien. Die Kategorien werden "Module" genannt.
Die sechs Module sind:
Der Gutachter gibt Ihnen in jedem Modul Punkte. Danach werden alle Punkte zusammengerechnet. Für die Pflegegrade 1 bis 5 benötigen Sie folgende Gesamtpunktzahlen:
Manche Module schränken die Selbstständigkeit mehr ein als andere und sind daher auch deutlich belastender.
Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie können aufgrund von Schluckbeschwerden nicht mehr richtig Essen und Trinken. Das Treppensteigen fällt Ihnen leicht. Würde man jetzt das Modul "Selbstversorgung" genauso bewerten wie das Modul "Mobilität" dann würden Sie vielleicht gar keinen Pflegegrad bekommen oder einen zu niedrigen. Nicht mehr ohne Hilfe Essen und Trinken zu können schränkt das Leben stärker ein, als das Treppensteigen.
Die Module werden deshalb unterschiedlich bewertet:
Der Pflegegrad ist ein wichtiges, aber auch schwieriges Thema. Die Menge an Informationen kann einen schon mal überfordern. Ihr Hausarzt kann Sie in vielen Fragen rund um das Thema Pflege und Pflegegrad beraten.
Ihr Arzt kann Ihnen helfen einen Pflegegrad zu beantragen, wenn Sie vermuten pflegebedürftig zu sein. Oder Sie haben schon einen Pflegegrad und Sie möchten den Pflegegrad nochmal prüfen lassen.
Auch wenn Sie mit Ihren jetzigen Leistungen der Pflegekasse unzufrieden sind, können Sie mit Ihrem Hausarzt die möglichen Leistungen der Pflegekasse besprechen und die richtigen Leistungen mit Ihm beantragen.
Pflegegrad Antrag: Schritt für Schritt Anleitung
Wenn Sie noch weitere Fragen zu Ihrem Pflegegrad Antrag haben, lesen Sie sich doch gerne unseren Fragebereich durch.
Das Ausmaß, wie sehr jemand auf Pflege angewiesen ist, ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Pflegegrade schaffen einheitliche Kategorien mit denen man die Einschränkungen messen kann.
Die Leistungen sind davon abhängig, wie viel Unterstützung man im Alltag benötigt.
Jeder Versicherte in Deutschland kann einen Pflegegrad beantragen. Das Alter und Geschlecht spielen keine Rolle. Entscheidend für einen positiven Bescheid (Antwort der Pflegekasse) ist das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit, gem. § 14 SGB XI.
Es gibt fünf Pflegegrade. Diese unterscheiden sich hauptsächlich in der Höhe der Leistungen. Pflegegrad 1 ermöglicht einem Pflegebedürftigen z.B. weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen. Diese sind erst ab Pflegegrad 2 möglich. Ein höherer Pflegegrad bedeutet einen höheren Pflegebedarf und somit mehr Geld- und Sachleistungen.
Der Antragsteller muss pflegebedürftig, gemäß § 14 Abs. 1 SGB XI sein.
Zudem muss er in den vergangenen 10 Jahren, zwei Jahre lang in die Pflegekasse eingezahlt haben.
Bei pflegebedürftigen Kindern reicht es, wenn ein Elternteil eingezahlt hat.
Sind diese beiden Kriterien erfüllt, bestehen Ansprüche auf Leistungen aus der Pflegekasse.
Der Gutachter des MDK schätzt Ihren Pflegebedarf mithilfe von sechs Modulen ein. Diese Einschätzung nutzt die zuständige Pflegekasse als Grundlage für ihre Entscheidung, ob und welcher Pflegegrad erteilt wird.
Ob jemand pflegebedürftig ist, lässt sich zum Beispiel daran erkennen, dass eine Krankheit oder eine chronische Beeinträchtigung diese Person dazu zwingt, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch bei kleineren Alltagsaufgaben wie das Anziehen, Zähneputzen, Einkaufen etc.
Für den Pflegegrad Antrag selbst werden keine Dokumente benötigt. Wichtige Unterlagen und Bescheinigungen können Sie dem Gutachter während der Begutachtung vorlegen.
Für einen Pflegegrad wichtige Unterlagen sind z. B.:
Das Antragsformular für einen Pflegegrad erhalten Sie per Post von der Pflegekasse. Sie müssen den Antrag auf Pflegegrad jedoch zunächst bei Ihrer Versicherung formlos per Telefon, Brief, Email oder Fax stellen. Das Antragsformular wird Ihnen dann zugesendet.
Die Pflegekasse muss Ihren Antrag innerhalb von 25 Werktagen nach Antragstellung bei Ihnen bearbeiten.
Leistungen vorzeitig in Anspruch zu nehmen funktioniert nur bei einem Eilantrag. Der Eilantrag wird innerhalb von zwei Wochen bearbeitet.
Für einen Eilantrag müssen Sie zusätzliche Vorraussetzungen erfüllen.
Ja, Sie haben das Recht auf Höherstufung, wenn sich Ihr Pflegebedarf seit dem letzten Gutachten verändert hat.
Dann müssen Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen und Sie werden wieder von einem Gutachter zu Hause begutachtet.
Wird Ihr Antrag auf Pflegegrad abgelehnt, können Sie einen Widerspruch einlegen und das sollten sie auch tun. Dies ist innerhalb von vier Wochen möglich. Den Widerspruch müssen Sie begründen. Die Begründung dürfen Sie allerdings bis zu vier Wochen nach Eilegung des Widerspruchs, nachreichen.
Wenn auch der Widerspruch zur Ablehnung eines Pflegegrads führt, gibt es noch die Chance vor dem Sozialgericht zu klagen. Eventuell anfallende Anwaltskosten tragen Sie im Falle einer Niederlage aber selbst.
Wenn Sie Sich beim Pflegegrad beantragen Unterstützung wünschen, haben Sie die Möglichkeit einen Pflegestützpunkt aufzusuchen. Ein Pflegestützpunkt ist eine Einrichtung der Kranken- und Pflegekassen, um Menschen rund um das Thema "Pflege" zu beraten. Den nächstgelegenen Pflegestützpunkt finden Sie entweder im Internet oder Sie erkunden Sich telefonisch bei Ihrer Krankenkasse.
Im Pflegestützpunkt können Sie oder Ihr Angehöriger spezifische Fragen zu Ihrem Fall stellen und Auskünfte erhalten.
Ja, Sie können Ihren Antrag auf Pflegegrad per Email an Ihre Krankenkasse senden. Diese leitet Ihren Fall dann weiter an die Pflegekasse.
Ja, der Antrag auf Pflegegrad kann telefonisch erfolgen. Nach dem Telefonat bekommen Sie ein Antragsformular von der Pflegekasse zugeschickt. Dieses füllen Sie am besten gemeinsam mit Ihrem pflegenden Angehörigen aus und senden ihn unterschrieben zurück.
Letzte Änderung: 21. März 2024
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