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Pflegegrad beantragen: Erstantrag, Höherstufung & Eilantrag

Geschrieben von Sophie von Löwensprung

Den Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse...

Pflegen Sie einen Angehörigen, dem es seit kurzem schlecht geht?

Oder haben Sie bei sich selbst Kleinigkeiten im Alltag festgestellt, die Sie normalerweise problemlos meistern, doch jetzt kaum noch bewältigen können?

Dann sollten Sie über einen Pflegegrad Antrag nachdenken.

Ein Pflegegrad ist nicht nur für ältere Menschen gedacht, die Hilfe im Alltag brauchen. Vielmehr soll er allen Menschen helfen, die ohne fremde Unterstützung nicht mehr zurecht kommen. Ganz egal ob Mann oder Frau, Kinder oder Senioren.

Der Pflegerad soll allen Versicherten dabei helfen, ein Stück Lebensqualität zurückzuerlangen.

Überblick

Was ist ein Pflegegrad?

Sobald man im Alltag auf fremde Hilfe angewiesen ist, stehen einem Leistungen zu. Das Ausmaß, wie sehr jemand auf Pflege angewiesen ist, ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Pflegegrade schaffen einheitliche Kategorien mit denen man die Einschränkungen messen kann.

Die Leistungen sind davon abhängig, wie viel Unterstützung man im Alltag benötigt.

Während man bei Pflegegrad 1 noch weitestgehend selbstständig ist und kaum auf Hilfe im Alltag angewiesen ist, benötigt man bei Pflegegrad 5 bei fast allen Sachen Hilfe und Unterstützung im Alltag. Neben der körperlichen Einschränkung wird auch die psychische Gesundheit und die geistigen Fähigkeiten bewertet.

Pflegegrade wurden früher als Pflegestufen bezeichnet. Pflegestufen gibt es heute aber nicht mehr.

Warum sollte ein Pflegegrad beantragt werden?

Sobald ein Pflegegrad festgelegt wurde stehen einem Leistungen zu. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen erhalten Sie. Andere Vorteile für einen Pflegegrad sind:

  • Begutachtung und Beratung: Sie erhalten eine Einschätzung Ihres Pflegebedarfs und bekommen eine kostenlose Beratung welche Mittel und Leistungen zu Ihrer Lebenssituation passen.
  • Sichere Antwort auf Fragen: Die Pflegebedürftigkeit geht meist mit vielen rechtlichen Fragen einher. Welche Ansprüche habe ich? Wie wirkt sich die Situation auf meine Rente aus? All diese Fragen werden Ihnen von Experten kostenfrei beantwortet.
  • Planungssicherheit: Eine frühzeitige Planung nimmt Ihnen und Ihren Angehörigen im Falle eines Pflegefalls viel Arbeit ab. Sie haben Ihre Zukunft selber in der Hand und können für sich Entscheidungen treffen.

Wann wird ein Pflegegrad beantragt?

Wenn Sie bei Sich, oder einem Angehörigen merken, dass es Ihnen schlechter geht und Sie merken, dass viele Dinge nicht mehr gut alleine funktionieren, macht es Sinn einen Pflegegrad zu beantragen. Den Pflegegrad zu beantragen kostet Sie nichts. Wenn Sie mehr als sechs Monate am Stück nicht alleine zurecht kommen und Pflege benötigen, sollte auf jeden Fall eine Beratung für einen Pflegegrad erfolgen.

Es gibt insgesamt drei Anträge:

  • Erstantrag: Sie stellen einen Erstantrag, wenn Sie bisher keinen Pflegegrad hatten.
  • Höherstufung: Sie stellen einen Antrag auf Höherstufung, wenn Ihr aktueller Pflegegrad nicht mehr passend ist.
  • Automatische Prüfung: Nach einem Krankenhausaufenthalt kann der Medizinische Dienst eine Prüfung veranlassen, wenn Sie pflegebedürftig wirken. Auch viele Krankheiten, wie z.B. Arthrose oder Multiple Sklerose, bedeuten häufig eine Pflegebedürftigkeit.

Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich: Ab dem Tag der Antragstellung haben Sie Ansprüche auf Leistungen, stellen Sie den Antrag also verspätet verlieren Sie Geld!

Wie stelle ich einen Antrag für einen Pflegegrad?

Erstantrag

Den Pflegeantrag können Sie kostenfrei und unkompliziert bei Ihrer Krankenkasse oder Pflegeversicherung stellen.

Wenn Sie privatversichert sind, wenden Sie sich an Ihre private Pflegeversicherung (PPV). Auch wenn Sie eine private Pflegezusatzversicherung haben sollten, stellen Sie den Antrag an die Krankenkasse oder Pflegeversicherung.

Die Antragsstellung erfolgt in mehreren Schritten:

  • Antragstellung: Die Antragstellung kann schriftlich, per E-Mail, Telefon oder online an Ihre Krankenkasse erfolgen. Ein einfaches "Ich beantrage einen Pflegegrad" reicht aus.
  • Antragsteller: Die pflegebedürftige Person selbst oder ein gesetzlicher Vertreter (z.B. Bevollmächtigter) können den Antrag stellen.
  • Unterlagen: Sie benötigen die Versichertenkarte des Pflegebedürftigen. Reichen Sie alle notwendigen Dokumente ein, die Ihre Pflegebedürftigkeit zeigen, z.B. Atteste.
  • Weitere Informationen: Auf der Website der Kranken- und Pflegekassen finden Sie ein Formular "Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit der Pflegekassen", das kann Ihnen bei Ihrem Antrag helfen.

Höherstufung

Falls Sie bereits einen Pflegegrad besitzen und Sie mit Ihrem Pflegegrad nicht mehr zufrieden sind, dann können Sie eine Höherstufung des Pflegegrades beantragen.

Eine erneute Prüfung des Pflegegrads sollte im Abstand von ca. zwei Jahren erfolgen!

Wenn es Ihnen gesundheitlich schlechter gehen sollte oder sich Ihre Lebenssituation geändert hat, können Sie auch schon früher eine Höherstufung beantragen.

Der Antrag erfolgt in mehreren Schritten:

  • Antragstellung: Sie können die Höherstufung unkompliziert bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen. Teilen Sie der Versicherung die Veränderung Ihres Gesundheitszustandes oder Ihrer Lebenssituation mit.
  • Antragsteller: Die pflegebedürftige Person selbst oder ein gesetzlicher Vertreter (z.B. Bevollmächtigter) können den Antrag stellen.
  • Unterlagen: Sie benötigen die Versichertenkarte der pflegebedürftigen Person. Reichen Sie alle notwendigen Dokumente ein, die Ihren veränderten Gesundheitszustand belegen.

Die Pflegeversicherung entscheidet jetzt darüber, ob ein erneutes Pflegegutachten erstellt wird. Es wird wieder ein Gutachter zu Ihnen nach Hause kommen und Ihre Lebensumstände bewerten. Bei Erfolg erhalten Sie eine Höherstufung des Pflegegrades.

Die Pflegekasse kann Sie beraten und bei der Beantragung des Pflegegrades helfen. Es gibt zudem kostenfreie Pflegestützpunkte, die eine Beratung und Unterstützung anbieten. Gegen eine Gebühr können Sie sich auch von privaten Beratungsdiensten helfen lassen.

Ablauf

Wie läuft die Begutachtung ab?

Nachdem Sie den Pflegegrad beantragt haben, leitet die Pflegekasse Ihren Antrag an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) weiter.

Der MDK vereinbart einen Termin zur Begutachtung. Die Begutachtung findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt.

Der Gutachter stellt Ihnen Fragen zu Ihrer Gesundheit, Mobilität und Selbständigkeit.

Er bewertet auch Alltagssituationen. Können Sie sich ohne Schwierigkeiten anziehen? Können Sie Treppensteigen? Klappt die Körperhygiene?

Nachdem sich der Gutachter von Ihnen und Ihrer Gesundheit ein Bild machen konnte, erstellt er das Gutachten.

Wenn Sie privatversichert sind, dann kommt ein Gutachter von Medicproof oder einem anderen privaten Dienstleistungsunternehmen zu Ihnen nach Hause. Der Ablauf bleibt aber gleich.

Die Entscheidung darüber, ob Sie einen Pflegegrad bekommen oder eine Höherstufung trifft die Pflegekasse. Die Entscheidung bekommen Sie Bescheid per Post.

Wichtige Punkte:

  • Die Begutachtung des MDK oder Medicproof und das Pflegegutachten sind kostenfrei.
  • Sie dürfen während der Begutachtung eine Vertrauensperson dabei haben. Vertrauenspersonen können Verwandte, Freunde und Bekannte von Ihnen sein.
  • Sollten Sie mit dem Bescheid der Pflegekasse unzufrieden sein, so können Sie einen Widerspruch einlegen. Weitere Informationen zum Widerspruch erhalten Sie hier.

Wie bereite ich mich auf die Begutachtung vor?

Bevor der Gutachter oder Medicproof zu Ihnen nach Hause kommt, sollten Sie auf einige Dinge achten.

Suchen Sie alle wichtigen Unterlagen zusammen, die für die Bewertung Ihrer Pflegebedürftigkeit wichtig sein können. Das sind beispielsweise ein Pflegetagebuch, Arztberichte (der letzten 3-5 Jahre), eine Medikamentenliste, ein Schwerbehindertenausweis oder auch ein Rentenbescheid.

Räumen Sie Ihre Wohnung auf, damit der Gutachter sich einen Eindruck von Ihrem Umfeld machen kann. Stellen Sie alle Hilfsmittel, wie z.B. Ihr Pflegebett oder Ihren Rollator, bereit. Es kann sein, dass der Gutachter diese sehen will.

An dem Tag der Beurteilung sollten Sie ausgeschlafen und erholt sein. Informieren Sie sich über den Ablauf und notieren Sie sich Fragen an den Gutachter. Treten Sie ruhig und selbstbewusst auf.

Was erwartet mich während der Begutachtung?

Der Gutachter wird sich Ihnen als Erstes vorstellen. Danach nennt er Ihnen den Grund der Begutachtung.

Damit sich der Gutachter ein Bild von Ihnen machen und Ihren Pflegegrad richtig beurteilen kann, wird er auf diese Punkte achten:

  • Fragen zu Ihrer Person und Lebenssituation: Wie alt sind Sie? Wie sind Ihre Wohnverhältnisse? Wie ist Ihr Familienstand? Welchen Beruf üben Sie aus? Welche alltäglich Beeinträchtigungen haben Sie?
  • Mobilität: Können Sie selbständig Treppensteigen? Können Sie sich Anziehen? Gibt es Probleme beim Aufstehen und ins Bett legen?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Anhand verschiedener Tests bewertet der Gutachter Ihre Gedächtnisleistung, Orientierung, Ihr Sprachverständnis und Ausdrucksvermögen.
  • Selbstversorgung: Gelingt Ihnen die Aufnahme von Nahrung? Können Sie sich waschen?
  • Verhaltensweisen und psychische Probleme: Wie ist Ihre Stimmungslage? Haben Sie psychische Probleme? Haben Sie ein auffälliges Sozialverhalten?
  • Erkrankungen: Der Gutachter wird fragen, ob Sie Erkrankungen haben und wenn ja, wie Sie mit der Erkrankung zurechtkommen.

Die Begutachtung dauert in der Regel 30 bis 90 Minuten. Sie kann aber auch bis zu drei Stunden dauern.

Was erwartet mich nach der Begutachtung?

Nach der Begutachtung gibt es ein Abschlussgespräch. Der Gutachter fasst seine Ergebnisse zusammen und Sie können ihm Fragen stellen.

Das Gutachten leitet er an die Pflegekasse weiter.

Ergebnis

Wie erhalte ich das Ergebnis der Begutachtung?

Die Pflegekasse schickt Ihnen einen Bescheid per Post, in diesem finden Sie das Ergebnis Ihrer Begutachtung. In dem Bescheid wird Ihnen der Pflegegrad und die Höhe der Leistungen mitgeteilt die Sie erhalten.

Falls Ihnen ein Widerspruchsrecht zusteht erhalten Sie den Bescheid als Einschreiben. Das ist wichtig, damit Sie die Widerspruchsfrist einhalten können. Außerdem haben Sie damit einen Beweis, wann Sie den Bescheid erhalten haben.

Falls Sie kein Widerspruchsrecht haben, bekommen Sie den Bescheid der Pflegekasse als normalen Brief.

Wann erhalte ich das Ergebnis meiner Begutachtung?

Die Pflegekasse muss Ihren Antrag innerhalb von 25 Werktagen bearbeiten. Als Werktage zählen Montag bis Freitag. Feiertage, Samstage und Sonntage sind keine Werktage.

Die Frist beginnt, wenn Ihr Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist.

Es gibt einige Ausnahmefälle, bei denen die Bearbeitung auch länger dauern kann:

  • Bei Eilanträgen: Wenn Sie auf Leistungen der Pflegekasse so schnell wie möglich angewiesen sind, kann die Pflegekasse solche "Härtefälle" schneller bearbeiten.
  • Bei komplizierten Anträgen: Manche Anträge sind zeitaufwendiger als andere, insbesondere bei Unklarheiten im Antrag.
  • Fehlende Unterlagen: Fehlen bei Ihrem Antrag wichtige Unterlagen oder Nachweise kann die Bearbeitung ebenfalls länger dauern. Achten Sie darauf alle notwendigen Informationen vollständig und fristgerecht einzureichen!

Wenn Sie wissen möchten wie weit die Pflegekasse mit der Bearbeitung Ihres Antrags ist, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  • Telefonisch: Sie können bei der Pflegekasse anrufen und nach dem Bearbeitungsstand Ihres Pflegeantrags fragen.
  • Online-Pflegekonto: Sie können sich bei der Pflegekasse ein Online-Pflegekonto erstellen und darüber den Bearbeitungsstand einsehen.
  • E-Mail: Sie können eine E-Mail an die Pflegekasse senden und sich nach dem Bearbeitungsstand erkundigen.

Sollte sich an Ihrer Situation etwas ändern, z.B. Verschlechterung der Gesundheit oder ein Umzug, informieren Sie am besten sofort die Pflegekasse. Ansonsten kann es länger dauern bis Ihr Antrag bearbeitet ist. Im schlimmsten Fall kann er abgelehnt werden!

Wie sieht das Ergebnis meiner Begutachtung aus?

Um Ihnen den richtigen Pflegegrad zu geben, wird ein Pflegegutachten erstellt. Der Gutachter schätzt darin ein, wie stark Ihre Selbstständigkeit beeinträchtigt ist.

Die Beeinträchtigung wird mit Hilfe eines Punktesystems gemessen. Der Gutachter bewertet Ihre Beeinträchtigung mit insgesamt sechs Kategorien. Die Kategorien werden "Module" genannt.

Die sechs Module sind:

  • Mobilität: Sind Sie in Ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt? Hierzu zählen z.B. das Treppensteigen oder Aus- und Anziehen.
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Lässt Ihr Gedächtnis nach? Können Sie sich ohne Hilfe orientieren? Haben Sie Sprachstörungen?
  • Verhaltensweisen und psychische Probleme: Leiden Sie unter Verstimmungen? Fallen Sie mit Ihrem Sozialverhalten auf? Haben Sie psychische Probleme?
  • Selbstversorgung: Gelingt Ihnen die Aufnahme von Nahrung? Können Sie sich waschen?
  • Erkrankungen: Der Gutachter wird fragen, ob Sie Erkrankungen haben und wenn ja, wie Sie mit der Erkrankung zurechtkommen.
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Wie sieht Ihr Alltag aus? Haben Sie soziale Kontakte?

Der Gutachter gibt Ihnen in jedem Modul Punkte. Danach werden alle Punkte zusammengerechnet. Für die Pflegegrade 1 bis 5 benötigen Sie folgende Gesamtpunktzahlen:

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27,5 Punkte
  • Pflegegrad 2: 27,5 bis unter 45 Punkte
  • Pflegegrad 3: 45 bis unter 55 Punkte
  • Pflegegrad 4: 55 bis unter 75 Punkte
  • Pflegegrad 5: 75 bis 100 Punkte

Manche Module schränken die Selbstständigkeit mehr ein als andere und sind daher auch deutlich belastender.

Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie können aufgrund von Schluckbeschwerden nicht mehr richtig Essen und Trinken. Das Treppensteigen fällt Ihnen leicht. Würde man jetzt das Modul "Selbstversorgung" genauso bewerten wie das Modul "Mobilität" dann würden Sie vielleicht gar keinen Pflegegrad bekommen oder einen zu niedrigen. Nicht mehr ohne Hilfe Essen und Trinken zu können schränkt das Leben stärker ein, als das Treppensteigen.

Die Module werden deshalb unterschiedlich bewertet:

  • Mobilität: 10%
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: 15%
  • Verhaltensweisen und psychische Problem: 15%
  • Selbstversorgung: 40%
  • Selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: 20%
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: 15%

Wann sollte ich den Pflegegrad mit meinem Arzt besprechen?

Der Pflegegrad ist ein wichtiges, aber auch schwieriges Thema. Die Menge an Informationen kann einen schon mal überfordern. Ihr Hausarzt kann Sie in vielen Fragen rund um das Thema Pflege und Pflegegrad beraten.

Ihr Arzt kann Ihnen helfen einen Pflegegrad zu beantragen, wenn Sie vermuten pflegebedürftig zu sein. Oder Sie haben schon einen Pflegegrad und Sie möchten den Pflegegrad nochmal prüfen lassen.

Auch wenn Sie mit Ihren jetzigen Leistungen der Pflegekasse unzufrieden sind, können Sie mit Ihrem Hausarzt die möglichen Leistungen der Pflegekasse besprechen und die richtigen Leistungen mit Ihm beantragen.

Zusammenfassung

Pflegegrad Antrag: Schritt für Schritt Anleitung

  • Rufen Sie Ihre Krankenversicherung an oder schreiben Sie einen Brief, Email oder Fax. Erwähnen Sie, dass Sie Leistungen aus der Pflegekasse beantragen wollen.
  • Die Pflegekasse schickt Ihnen einen Antrag per Post zu, den Sie ausgefüllt und vom Antragsteller unterschrieben, zurücksenden.
  • Die Pflegekasse setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für ein Pflegegutachten zu vereinbaren.
  • Ein Pflegegutachter kommt zu Ihnen nachhause, um Ihren Pflegebedarf zu ermitteln, indem er die Beeinträchtigung Ihrer Selbstständigkeit durch gesundheitliche Umstände einschätzt. Halten Sie für den Termin alle medizinisch relevanten Unterlagen bereit.
  • Sie erhalten innerhalb von 25 Werktagen einen Bescheid von der Pflegekasse, der Ihnen Ihren Pflegegrad mitteilt.
  • Haben Sie keinen Pflegegrad erhalten oder wurden Sie Ihrer Meinung nach zu niedrig eingestuft, können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Pflegegrad Antrag:

Wenn Sie noch weitere Fragen zu Ihrem Pflegegrad Antrag haben, lesen Sie sich doch gerne unseren Fragebereich durch.

Das Ausmaß, wie sehr jemand auf Pflege angewiesen ist, ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Pflegegrade schaffen einheitliche Kategorien mit denen man die Einschränkungen messen kann.

Die Leistungen sind davon abhängig, wie viel Unterstützung man im Alltag benötigt.

Jeder Versicherte in Deutschland kann einen Pflegegrad beantragen. Das Alter und Geschlecht spielen keine Rolle. Entscheidend für einen positiven Bescheid (Antwort der Pflegekasse) ist das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit, gem. § 14 SGB XI.

Es gibt fünf Pflegegrade. Diese unterscheiden sich hauptsächlich in der Höhe der Leistungen. Pflegegrad 1 ermöglicht einem Pflegebedürftigen z.B. weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen. Diese sind erst ab Pflegegrad 2 möglich. Ein höherer Pflegegrad bedeutet einen höheren Pflegebedarf und somit mehr Geld- und Sachleistungen.

Der Antragsteller muss pflegebedürftig, gemäß § 14 Abs. 1 SGB XI sein.

Zudem muss er in den vergangenen 10 Jahren, zwei Jahre lang in die Pflegekasse eingezahlt haben.

Bei pflegebedürftigen Kindern reicht es, wenn ein Elternteil eingezahlt hat.

Sind diese beiden Kriterien erfüllt, bestehen Ansprüche auf Leistungen aus der Pflegekasse.

Der Gutachter des MDK schätzt Ihren Pflegebedarf mithilfe von sechs Modulen ein. Diese Einschätzung nutzt die zuständige Pflegekasse als Grundlage für ihre Entscheidung, ob und welcher Pflegegrad erteilt wird.

Ob jemand pflegebedürftig ist, lässt sich zum Beispiel daran erkennen, dass eine Krankheit oder eine chronische Beeinträchtigung diese Person dazu zwingt, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch bei kleineren Alltagsaufgaben wie das Anziehen, Zähneputzen, Einkaufen etc.

Für den Pflegegrad Antrag selbst werden keine Dokumente benötigt. Wichtige Unterlagen und Bescheinigungen können Sie dem Gutachter während der Begutachtung vorlegen.

Für einen Pflegegrad wichtige Unterlagen sind z. B.:

  • Arztbriefe
  • Atteste
  • Krankenhausberichte
  • Medikamentenpläne

Das Antragsformular für einen Pflegegrad erhalten Sie per Post von der Pflegekasse. Sie müssen den Antrag auf Pflegegrad jedoch zunächst bei Ihrer Versicherung formlos per Telefon, Brief, Email oder Fax stellen. Das Antragsformular wird Ihnen dann zugesendet.

Die Pflegekasse muss Ihren Antrag innerhalb von 25 Werktagen nach Antragstellung bei Ihnen bearbeiten.

Leistungen vorzeitig in Anspruch zu nehmen funktioniert nur bei einem Eilantrag. Der Eilantrag wird innerhalb von zwei Wochen bearbeitet.

Für einen Eilantrag müssen Sie zusätzliche Vorraussetzungen erfüllen.

Ja, Sie haben das Recht auf Höherstufung, wenn sich Ihr Pflegebedarf seit dem letzten Gutachten verändert hat.

Dann müssen Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen und Sie werden wieder von einem Gutachter zu Hause begutachtet.

Wird Ihr Antrag auf Pflegegrad abgelehnt, können Sie einen Widerspruch einlegen und das sollten sie auch tun. Dies ist innerhalb von vier Wochen möglich. Den Widerspruch müssen Sie begründen. Die Begründung dürfen Sie allerdings bis zu vier Wochen nach Eilegung des Widerspruchs, nachreichen.

Wenn auch der Widerspruch zur Ablehnung eines Pflegegrads führt, gibt es noch die Chance vor dem Sozialgericht zu klagen. Eventuell anfallende Anwaltskosten tragen Sie im Falle einer Niederlage aber selbst.

Wenn Sie Sich beim Pflegegrad beantragen Unterstützung wünschen, haben Sie die Möglichkeit einen Pflegestützpunkt aufzusuchen. Ein Pflegestützpunkt ist eine Einrichtung der Kranken- und Pflegekassen, um Menschen rund um das Thema "Pflege" zu beraten. Den nächstgelegenen Pflegestützpunkt finden Sie entweder im Internet oder Sie erkunden Sich telefonisch bei Ihrer Krankenkasse.

Im Pflegestützpunkt können Sie oder Ihr Angehöriger spezifische Fragen zu Ihrem Fall stellen und Auskünfte erhalten.

Ja, Sie können Ihren Antrag auf Pflegegrad per Email an Ihre Krankenkasse senden. Diese leitet Ihren Fall dann weiter an die Pflegekasse.

Ja, der Antrag auf Pflegegrad kann telefonisch erfolgen. Nach dem Telefonat bekommen Sie ein Antragsformular von der Pflegekasse zugeschickt. Dieses füllen Sie am besten gemeinsam mit Ihrem pflegenden Angehörigen aus und senden ihn unterschrieben zurück.

Letzte Änderung: 21. März 2024

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