Das auf Pflegestufen basierte System, wurde 2017 durch den Pflegegrad ersetzt. Statt Pflegestufe 1-3, gibt es jetzt Pflegegrad 1-5. Die wichtigste Neuerung ist, dass der Pflegeaufwand nicht mehr in Minuten gemessen wird.
Stattdessen wird ein Punktesystem angewendet, das die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit des Antragstellers bewertet.
Wir alle haben einen gewissen Respekt, wenn nicht sogar Angst vor dem Altwerden.
Auch wenn man selbst über keine gesundheitliche Probleme klagt, macht man sich dennoch Gedanken darüber, was eines Tages mit den Eltern oder Großeltern geschehen wird.
Hat man Glück, erfreuen Sie und Ihre Angehörigen sich prächtiger Gesundheit bis ins Hohe Alter. Wenn es das Schicksal jedoch nicht so gut meint, können Krankheiten wie Arthrose oder Demenz zur Belastung der ganzen Familie werden.
Natürlich will man sein geliebtes Familienmitglied so gut es geht unterstützen. Dabei darf aber die eigene Gesundheit sowie finanzielle Situation nicht aus dem Ruder laufen.
Um pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen etwas Last von den Schultern zu nehmen, gibt es in Deutschland den sogenannten
Dieser soll Menschen mit eingeschränkter Selbstständigkeit durch Geld- und Sachleistungen bei der Bewältigung ihres alltäglichen Lebens helfen. Das Pflegegrad-System besteht aus fünf Stufen und erfasst, ganz kurz gesagt, die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit einer Person.
In unserem Beitrag sprechen wir über die Bedeutung von Pflegegrad 2, sowie seine Voraussetzungen und Leistungen.
Der Pflegegrad 2 setzt laut Definition eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit einer Person voraus. Diese Beeinträchtigung muss, bei gesetzlich Versicherten, durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes, und bei privat Versicherten, von einem Medicproof festgestellt werden.
Dieser Gutachter nimmt hierfür den Antragsteller in Punkten wie körperliche, psychische und kognitive Fähigkeiten unter die Lupe. Wenn dieser in den gerade erwähnten Bereichen unter einer Beeinträchtigung leidet, verringert sich dadurch seine Selbstständigkeit in den Augen der Pflegekasse.
Generell unterscheiden sich die verschiedenen
Da ein hoher Pflegebedarf gleichzeitig einen hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand bedeuten, wird diesen Menschen folglich etwas mehr Unterstützung zu Teil.
Beim
Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistungen | Tages- und Nachtpflege | Vollstationäre Pflege |
---|---|---|---|---|
1 | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
2 | 316 Euro/Monat | 724 Euro/Monat | 689 Euro/Monat | 770 Euro/Monat |
3 | 545 Euro/Monat | 1.363 Euro/Monat | 1.298 Euro/Monat | 1.262 Euro/Monat |
Um sich für einen Pflegegrad zu qualifizieren, stellen Sie zunächst einen
Wenn Sie den Antrag auf Erteilung eines Pflegegrads stellen, müssen Sie keinen bestimmten Pflegegrad wie z.B. Pflegegrad 2 nennen. Es handelt sich um einen allgemeinen Antrag, der ein Begutachtungsverfahren einleiten wird. Das Ergebnis des Begutachtungsverfahrens entscheidet, welchen Pflegegrad Sie bekommen.
Sobald Ihr Antrag auf Erteilung eines Pflegegrads erfolgreich bearbeitet wurde, vereinbaren Sie einen Termin mit einem Gutachter der Pflegekasse.
Dieser Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause, um herauszufinden wie groß Ihr Pflegebedarf tatsächlich ist.
Welcher Gutachter Ihnen einen Besuch abstattet, hängt von Ihrer Versicherung ab. Gutachter des Medizinischen Dienst kommen zu gesetzlich Versicherten, ein Medicproof zu privat Versicherten.
Beide Gutachter gehen allerdings identisch vor, wenn es darum geht, Ihren Pflegegrad zu bestimmen.
Die Vorgehensweise des zuständigen Gutachters basiert auf einem Modulsystem, das aus 6 Modulen besteht.
Bei der Begutachtung eines Antragstellers, geht der Gutachter auf die folgenden 6 Punkte bzw. Module ein:
Hier will der Gutachter wissen, wie es um Ihre Beweglichkeit steht. Damit ist zum Beispiel Treppensteigen gemeint. Oder schaffen Sie es noch alleine aus dem Bett? Können Sie Sich ohne Probleme hinsetzen und aufstehen?
Hier bewertet der Gutachter die geistige Fitness. Die örtliche und zeitliche Orientierung des Antragstellers steht hierbei im Fokus. Zudem wird bewertet, ob Risiken erkannt werden und persönliche Entscheidungen getroffen werden können. Der Gutachter interessiert sich auch dafür ob und wie sich mit Mitmenschen unterhalten wird.
Ist der Antragsteller mental in Ordnung, oder plagen ihn geistige Probleme, wie Angstzustände oder Wutausbrüche. Auch Wahnvorstellungen oder das Beschädigen von Gegenständen fließt in die Bewertung mit ein.
Der Gutachter will wissen, ob Sie oder Ihr Angehöriger sich noch selbst waschen können oder dabei Hilfe benötigen. Ferner soll herausgefunden werden ob der Antragsteller für sich selbst kochen kann und selbstständig isst. Die Körperpflege fließt auch in die Bewertung mit ein.
Brauchen Sie oder Ihr Angehöriger Hilfe beim Ausführen von ärztlichen Anweisungen? Werden Termine z.B. zur Dialyse alleine wahrgenommen oder braucht man eine Begleitung? Können Verbände selbst gewechselt werden?
Wenn der Hilfebedürftige Probleme dabei hat, den Alltag zu strukturieren, soziale Kontakte zu pflegen oder sich selbst zu beschäftigen, wird der Gutachter es in diesem Modul vermerken.
Um die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit eines Menschen beurteilen zu können, wird ein komplexes Bewertungsverfahren benötigt.
Dem Gutachter stehen sechs Module zur Verfügung, welche jeweils bis zu 16 Kriterien inne haben können. Je nach Schwere der Beeinträchtigung eines Moduls, vergibt der Gutachter Punkte.
Durch ein spezielles Gewichtungsverfahren, können die Punkte eines bestimmten Moduls stärker ins Endresultat einfließen.
Liegt die Punktzahl zwischen 27 und unter 47,5 Punkte, haben Sie Anspruch auf Pflegegrad 2.
Damit Sie am Tag der Begutachtung ordentlich vorbereitet sind, können Sie einige Tage vorher mit dem Führen eines Pflegetagebuchs beginnen.
In diesem Protokoll notieren Sie, bei welchen Dingen Sie oder Ihr Angehöriger Hilfe benötigen. Am besten notieren Sie alles chronologisch, d.h. in zeitlicher Reihenfolge.
Gehen Sie dabei ruhig ins Details und lassen nichts aus. Stoppen Sie am besten auch, wieviel Zeit Sie für alle Aufgaben, die das Pflegen mit sich bringt, benötigen.
Sie haben das Pflegegutachten endlich hinter sich gebracht, sind jedoch mit dem Ergebnis unzufrieden? Wurden Sie, Ihrer Meinung nach, zu niedrig eingestuft oder haben sogar gar keinen Pflegegrad erhalten?
Kein Grund zu verzweifeln!
Ihnen steht die Möglichkeit offen, gegen die Entscheidung der Pflegekasse Widerspruch einzulegen.
Um den
Nehmen Sie als Argumentationshilfe ruhig Ihr Pflegetagebuch zur Hand. Je präziser und überzeugender Ihre Kritikpunkte sind, desto höher die Chance auf eine Neubewertung.
Ihr Widerspruch muss nicht notgedrungen von Ihnen selbst verfasst werden. Sie haben das Recht, einen Anwalt sowie Pflegefachkräfte zu konsultieren.
Die Antwort auf Ihren Widerspruch kann bis zu 3 Monate dauern, da der Pflegekasse dieser Zeitraum für die Bearbeitung zusteht.
Wird Ihr Widerspruch auf Neuerteilung von der Pflegekasse abgelehnt, haben Sie immer noch die Möglichkeit vor dem Sozialgericht zu klagen.
Mit dem Pflegegrad 2 bekommen Sie nicht nur Pflegegeld, falls Sie zuhause von einem Angehörigen oder anderen Freiwilligen gepflegt werden, sondern erhalten auch Pflegesachleistungen.
Diese gelten für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst. Auch über Zuschüsse zur Tages-, Nacht-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege können sich Versicherte mit Pflegegrad 2 freuen. Sogar für die vollstationäre Pflege gibt es Zulagen.
Leistungsart | Leistung und Häufigkeit |
---|---|
Pflegegeld | 316 Euro/Monat |
Pflegesachleistung | 724 Euro/Monat |
Tages- und Nachtpflege | 689 Euro/Monat |
Kurzzeitpflege | 1.774 Euro/Jahr |
Verhinderungspflege | 1.612 Euro/Jahr |
Vollstationäre Pflege | 770 Euro/Monat |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125 Euro/Monat |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | bis zu 40 Euro/Monat |
Hausnotruf | 25,50 Euro/Monat |
Wohnraumanpassung | 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme |
Wohngruppenzuschuss | 214 Euro/Monat |
Heutzutage wird es immer seltener, dass hilfebedürftige Menschen von Freunden und Angehörigen in den eigenen vier Wänden gepflegt werden.
Für Viele ist der emotionale Stress sowie die zusätzliche finanzielle Belastung untragbar, weshalb es nicht selten vorkommt, dass Pflegebedürftige von Ihren Familien im Stich gelassen werden. Um diejenigen zu unterstützen, die selbst unterstützen, wurde das Pflegegeld eingeführt.
Denn schon bei Menschen mit Pflegegrad 2 fallen viele pflegerischen Tätigkeiten an. Deshalb bekommen freiwilligen Helfer eine Anerkennung für Ihre Aufopferung und zwar in Form von 316 Euro monatlichem Pflegegeld.
Es ist möglich eine Kombinationsleistung zu erhalten, sobald die freiwillige häusliche Pflege durch einen professionellen Pflegedienst ergänzt wird.
Hier gilt: je häufiger die Inanspruchnahme von Pflegediensten, desto geringer das Pflegegeld.
Ja, Menschen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegesachleistungen. Wie der Name schon verrät, erfolgen diese Leistungen nicht in Form von Auszahlungen, sondern als Sachleistungen, wie das Engagieren von ambulantem Fachpersonal.
Der Pflegegrad 2 erteilt Ihnen den Anspruch auf den Erhalt von 724 Euro monatlich für Dienste solcher Art.
Das Geld wird nicht an Sie bzw. Ihren Angehörigen überwiesen. Der involvierte Pflegedienst rechet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt auf professionelle Kurzzeitpflege angewiesen sind, erhalten Sie mit Pflegegrad 2 bis zu vier Wochen im Jahr max. 1.774 Euro. von Ihrer Pflegeversicherung.
Wurde im laufenden Jahr noch keine Verhinderungspflege für den Ausfall von pflegenden Angehörigen beansprucht, erhält ein Versicherter bis zu 3.386 Euro Zuschuss zur Kurzzeitpflege.
Das gilt für bis zu acht Wochen im Jahr.
Während der Kurzzeitpflege, bekommen Hilfebedürftige mit Pflegegrad 2 weiterhin Pflegegeld. Jedoch wird der Auszahlungsbetrag für diesen Zeitraum halbiert und beträgt somit 158 Euro.
Ja, wenn Sie oder Ihr Angehöriger Pflegegrad 2 haben, bekommen Sie Zuschüsse für die Tages- und Nachtpflege.
Auch das Pflegegeld wird bei der Nutzung von Tages- und Nachtpflege weiterhin gewährt. Allerdings nur, wenn die Pflege zuhause stattfindet.
Die Leistungen, die man erhält, belaufen sich auf 689 Euro im Monat.
Auch die aufopferungsvollsten Angehörigen werden mal krank oder brauchen Urlaub. Das ist auch der Grund, warum Hilfebedürftige mit Pflegegrad 2 Verhinderungspflege in Form von Zuschüssen bekommen. Die Höhe dieser Zuschüsse beläuft sich auf 1.612 Euro für höchstens 28 Tage.
Zusätzliche Leistungen in Kombination mit der Verhinderungspflege:
Der Entlastungsbetrag steht Hilfebedürftigen mit Pflegegrad 2, sowie allen anderen Pflegegraden, zu. Er soll freiwilligen Helfern, wie Angehörigen, etwas Freiraum verschaffen. Mit einem Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich kann z.B.:
Umwandlungsanspruch nutzen
Wenn Sie oder ihr pflegebedürftiger Angehöriger nicht den vollen Umfang der Pflegesachleistungen nutzen, kann man dank dem Umwandlungsanspruch maximal 40% davon für andere Leistungen zur Entlastung und Betreuung einsetzen.
Im Klartext bedeutet das bis zu 289,60 Euro mehr Geld, das für Dienste wie Haushaltshilfe und ambulante Pflege verwendet werden kann,
Folgende Leistungen werden bei häuslicher Pflege mit Pflegegrad 2 ebenfalls gewährt:
Ein barrierefreier Wohnraum wird mit zunehmendem Alter immer wichtiger. Durch schwindende Mobilität werden Hürden, wie Treppen und Badewannen, zu Verletzungsrisiken.
Daher wird Pflegeversicherten mit Pflegegrad 2 einmalig eine Zahlung von 4.000 Euro bewilligt. Damit sollen möglichst alle Maßnahmen zur Barrierereduzierung finanziell abgedeckt werden. Falls sich jedoch in Zukunft ergeben sollte, dass sich der Hilfebedarf erhöht hat, kann ggf. ein weiterer Zuschuss gewährt werden.
Ein weiterer Anspruch, den Hilfebedürftige mit Pflegegrad 2 zuteil wird, ist der Zuschuss für einen Hausnotruf. Darunter fallen auch der Anschluss sowie der Betrieb eines solchen Systems. Er fällt unter die Kategorie "technische Pflegehilfsmittel", d.h. dem Versicherten werden 25,50 Euro monatlich hierfür bereitgestellt.
Bis zu 40 Euro monatlich wird Pflegebedürftigen für den Kauf von "zum Verbrauch vorgesehener Pflegemittel" zugeschossen. Dazu gehören z.B medizinische Schutzmasken, Einweghandschuhe oder Desinfektionsmittel.
Des weiteren findet man bei der jeweiligen Krankenkasse ein Hilfsmittelverzeichnis oder Hilfsmittelkatalog, um nachzulesen, welche Produkte ebenfalls mit diesem Zuschuss erworben werden können.
Ja, in der Tat. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohngemeinschaft, entweder ambulant betreut oder in einer Senioren WG, haben bis vier dieser Bewohner die Möglichkeit einmalig 4.000 Euro zu erhalten. Dieses Geld soll für Wohnraumanpassungen, wie z.B. Barrierereduzierung eingesetzt werden.
Das tolle an einer solchen Wohngemeinschaft ist, dass ebenfalls bis zu vier der WG-Mitglieder, einen Gründungsbonus von jeweils 2.500 Euro ausgezahlt bekommen.
Das Zusammenleben von mehreren Hilfebedürftigen könnte, von außen betrachtet, chaotisch werden. Deshalb werden bekommen bis zu vier Bewohner einer solchen WG, einen monatlichen Zuschuss von 214 Euro. Dieses Geld soll der Einstellung einer Organisationskraft dienen, die das Zusammenleben strukturieren soll.
Es gibt Menschen mit Pflegegrad 2, die ein Pflegeheim der Einsamkeit in den eigenen vier Wände vorziehen. In solch einem Szenario zahlt die Pflegekasse für die vollstationäre Pflege einen Zuschuss von 770 Euro monatlich.
Pflegegrad | Leistungen ab Pflegegrad 2 seit 2021/2022 |
---|---|
Ab Pflegegrad 2 | Pflegesachleistungen erhöhen sich um ca. 5 % |
Ab Pflegegrad 1 | Hilfebedürftige erhalten bei Antragstellung Anhalt auf Pflegeberatung |
Ab Pflegegrad 2 | Hilfebedürftige in stationärer Pflege, bekommen einen Leistungszuschlag |
Ab Pflegegrad 2 | Zuschuss für die Kurzzeitpflege steigt von 1612 € auf 1774 € |
Ab Pflegegrad 1 | Pflegefachkräfte dürfen bei der Wahl der Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel beraten |
Ab Pflegegrad 1 | Kostenerstattungsansprüche dürfen bis zu 12 Monaten nach dem Ableben des Hilfebedürftige gefordert werden |
Ab Pflegegrad 2 | Ungenutzte Pflegesachleistungen dürfen ohne Beantragung in einen Entlastungsbetrag transformiert werden |
Ab Pflegegrad 1 | Hilfebedürftige bekommen für eine digitale Pflegeanwendung die Aufwendungen rückerstattet |
Zum Schluss noch ein fiktives Fallbeispiel, um Ihnen zu verdeutlichen, wie Pflegegrad 2 im echten Leben aussehen könnte:
Die 71-jährige Frau Müller ist bereits seit 19 Jahren Diabetes-krank (Typ 2). Leider schreitet auch die Demenz mittlerweile langsam voran und sorgt dafür, dass Frau Müller allmählich anfängt, wichtige Dinge zu vergessen. Das führt dazu, dass ihr Mann des öfteren helfend einschreiten muss.
Es passiert ihr immer wieder bei Gesprächen, den Faden zu verlieren. Oder nach Spaziergängen, nicht mehr nach Hause zu finden.Auch Termine werden immer häufiger vergessen.
Deshalb vergibt der Gutachter 5 Punkte im Modul "Verhaltensweisen und psychische Problemlagen". Im Modul "kognitive und kommunikative Fähigkeiten" bekommt Frau Müller ebenfalls 6 Punkte zugewiesen. Auf Grund des Gewichtungsverfahren ergibt das 8,5 Punkte.
Frau Müllers Mann kümmert sich mittlerweile um die Injektion ihres Insulins und erinnert sie an die Einnahme aller weiteren Medikamente. Zum Arzt begleitet er sie ebenfalls, da sie ansonsten wichtige Anweisungen vergisst und in Folge dessen nicht umsetzt.
Das Modul „Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen“ erhält 8 Punkte vom Gutachter. Nach der Gewichtung ergeben sich daraus 20 Punkte.
Mit Veränderungen hat Frau Müller große Schwierigkeiten. Das erschwert ihr den Alltag zusätzlich, weswegen sie im Modul „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“ 3 Punkte bekommt. Gewichtet ergibt das 3,5 Punkte.
Rechnet man alle Punkte zusammen, kommt man auf das Endergebnis von 32 Punkten.
Somit bekommt Frau Müller den Pflegegrad 2 zugewiesen und somit auch alle damit verbunden Leistungen.
Wie Sie sehen, ist die Bewertung innerhalb eines Gutachtens enorm komplex. Wenn Sie sich genauer mit der Bewertung eines Antragstellers beschäftigen wollen, finden Sie hierfür informationen beim
Letzte Änderung: 5. Oktober 2023
Verwandte Artikel
Pflegegrade
Widerspruch Pflegegrad: Welche Rechte und Möglichkeiten gibt es nach einer Ablehnung
Pflegegrade
Pflegegrad 5: Leistungen und Unterstützung für intensive Pflegebedürfnisse
Pflegegrade
Pflegegrad 4: Voraussetzungen, Leistungen und Unterstützung für eine hohe Pflegebedürftigkeit
Pflegegrade
Pflegegrad 3: Voraussetzungen, Geld und Leistungen
Pflegegrade
Pflegegrad 1: Definition und Voraussetzungen
Pflegegrade
Pflegegrad beantragen: Erstantrag, Höherstufung & Eilantrag
Unsere Artikel sollen Ihnen einen ersten Eindruck von einem medizinischen Thema
vermitteln. Sie ersetzen keine ärztliche Untersuchung und Beratung.
Wir übernehmen keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Darstellung.
Copyright © 2022, Medisiegel. All rights reserved.