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Pflegegrade

Geschrieben von Roman Loran

Der Sinn und Zweck eines Pflegegrads ist es, den Umfang der Unterstützung seitens Ihrer Versicherung zu bemessen.

Ganz einfach ausgedrückt bedeutet das: je unselbstständiger Sie Ihr Leben führen, desto höher der erteilte Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen.

Um Ihnen Verwirrung zu ersparen, ist es wichtig zu wissen, dass vor 2017 von Pflegestufen die rede war. Wohingegen im neuen System der Pflegegrad Anwendung findet.

Im folgenden Text erhalten Sie einen Überblick zum Thema "Pflegegrad", um einen besseren Einblick in dieses 5-stufige System zu bekommen.

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad ist eine Einstufung der Krankenkassen, die Aufschluss darüber geben soll, wie selbstständig ein Erkrankter bzw. Hilfebedürftiger mit den Herausforderungen des täglichen Lebens zurecht kommt.

Im Fokus steht demnach die Selbstständigkeit der einzustufenden Person.

Ist deren Selbstständigkeit durch Umstände wie z.B. Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen beeinträchtigt, so wird je nach Grad der Limitierung einer der fünf Pflegegrade vergeben.

Wer kann einen Pflegerad beantragen?

Wenn man von Pflege spricht, stellen sich die meisten Menschen einen älteren Mitmenschen vor, der nicht mehr alleine zurecht kommt.

Allerdings steht Pflege in Deutschland nicht nur Senioren zu, sondern auch Menschen mit diversen Erkrankungen. Folgende Krankheiten können, je nach Schwere und Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, eine Vergabe von Pflegeraden zur Folge haben:

  • ALS
  • Chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
  • Diabetes
  • Dialysepatienten
  • Epilepsie
  • Geistige Behinderung
  • Krebserkrankungen
  • Multiple Sklerose (MS)
  • Nach einer Amputation
  • Nach einem Oberschenkelhalsbruch
  • Parkinson
  • Schlaganfall
  • Psychische Erkrankungen, z. B. Depression

Bekommen Menschen mit Demenz einen Pflegegrad?

Dazu müssen wir zunächst verstehen, was Demenz ist. Bei dieser Krankheit erleidet das Gehirn einen stetigen Abbau der Leistungsfähigkeit. Dadurch leidet nicht nur die Wahrnehmung des Erkrankten, auch soziale und emotionale Fähigkeiten verschlechtern sich zunehmend.

Vor der Gesundheitsreform aus 2017 hatten an Demenz Erkrankte keinen Anspruch aus der Pflegekasse. Das wurde dadurch begründet, dass es sich um eine kognitive bzw. psychische Erkrankung handele, die sich nicht auf die körperliche Verfassung der Betroffenen auswirkt und demnach die Selbstständigkeit nicht beeinträchtigt. Daher erhielten Antragsteller mit Demenz vor 2017 entweder gar keine Pflegestufe oder Pflegestufe 0.

Das neue System berücksichtig jedoch mittlerweile kognitive und psychische Beeinträchtigungen in der Begutachtung, so dass Erkrankte mit Pflegestufe 0 seit 2017 den Pflegerad 2 zugesprochen bekommen.

Demnach haben Demenzkranke mit Pflegegrad 2 umfangreiche Ansprüche wie z.B. Pflegegeld, Zuschüsse für Umbaumaßnahmen oder andere Sachleistungen.

Nicht nur die Einführung von Pflegegrad 1-5 ist seit dem Inkrafttreten des PSG II neu. Zudem wird der Pflegeaufwand nun nicht mehr in Minuten bzw. Zeit gemessen. Es zählt der tatsächliche Pflegebedarf.

Welche Pflegestufe entspricht welchem Pflegegrad?

Die unten aufgeführte Tabelle veranschaulicht den Übergang von Pflegestufe auf Pflegegrad:

Pflegestufe Pflegegrad
Pflegestufe 0 Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 5
Pflegestufe 3 mit Härtefall Pflegegrad 5

Können Kinder einen Pflegegrad bekommen?

Generell sind auch Kinder, die unter einer pflegebedürftigen Einschränkung leiden, berechtig einen Pflegegrad zugesprochen zu bekommen.

Besondere Voraussetzungen für Kinder

Sie müssen durch das gleiche Begutachtungsverfahren wie Erwachsene. Es gibt nur kleinere Abweichungen, die zu beachten sind.

Babys und Kleinkinder sollten ohnehin rund um die Uhr von ihren Eltern versorgt und gepflegt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie gesund sind oder an einer Beeinträchtigung leiden.

Diese natürliche Pflegebedürftigkeit ist der Grund, warum Kinder unter 18 Monaten stets einen Pflegerad höher eingestuft werden.

Logischer Weise kann man ein Kind psychisch und kognitiv nicht auf eine Stufe mit Erwachsenen stellen. Sie befinden sich immer noch in der Entwicklung. Aus diesem Grund werden bei der Ermittlung ihrer Pflegebedürftigkeit, gleichaltrige Kinder mit normalem Entwicklungsstand zum Vergleich herangezogen.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Für die Beantragung eines Pflegegrads genügt ein formloser Brief, gerichtet an Ihre Kranken- bzw. Pflegekasse. Machen Sie in dem Brief deutlich, dass Sie die Leistungen aus der Pflegeversicherung in beantragen wollen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass Sie innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 2 Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben.

Hier sind einige Tipps, um den Beantragungsprozess möglichst schnell abzuwickeln:

  • warten Sie nicht zu lange mit Ihrem Pflegegrad Antrag
  • vereinbaren Sie den Termin mit dem Gutachter zeitnah
  • notieren Sie, bei welchen Tätigkeiten Sie Unterstützung benötigen
  • halten sie Arztbriefe, Medikamentenpläne u.ä. für den Gutachter bereit

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Im nächsten Schritt bekommen Sie Besuch von einem Gutachter. Hier kommt es darauf an, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.

Gesetzlich versichert:

Ein Gutachter vom Medizinischen Dienst (MD) wird an sie weitergeleitet.

Privat versichert:

Ein sogenannter Medicproof wird sich um Ihr Gutachten kümmern.

Für die Begutachtung selbst spielt es keine Rolle, welcher Gutachter vor Ihrer Tür steht. Die Bewertung für die Pflegebegutachtung ist an ein Modulsystem gebunden, an das sich jeder Gutachter halten muss.

Begutachtungsmodule im Überblick

Bei der Begutachtung eines Antragstellers, geht der Gutachter auf die folgenden 6 Punkte bzw. Module ein:

Hier will der Gutachter wissen, wie es um Ihre Beweglichkeit steht. Damit ist zum Beispiel Treppensteigen gemeint. Oder schaffen Sie es noch alleine aus dem Bett? Können Sie Sich ohne Probleme hinsetzen und aufstehen.

Hier bewertet der Gutachter die geistige Fitness. Die örtliche und zeitliche Orientierung des Antragstellers steht hierbei im Fokus. Zudem wird bewertet ob Risiken erkannt werden und persönliche Entscheidungen getroffen werden. Der Gutachter interessiert sich auch dafür ob und wie sich mit Mitmenschen unterhalten wird.

Ist der Antragsteller mental in Ordnung oder plagen ihn geistige Probleme, wie Angstzustände oder Wutausbrüche. Auch Wahnvorstellungen oder das Beschädigen von Gegenständen fließt in die Bewertung mit ein.

Der Gutachter will wissen, ob Sie oder Ihr Angehöriger sich noch selbst waschen können oder dabei Hilfe benötigen. Ferner soll herausgefunden werden ob der Antragsteller für sich selbst kochen kann und selbstständig isst. Die Körperpflege spielt auch in die Bewertung mit ein.

Brauchen Sie oder Ihr Angehöriger Hilfe beim Ausführen von ärztlichen Anweisungen? Werden Termine z.B. zur Dialyse alleine wahrgenommen oder braucht man eine Begleitung? Können Verbände selbst gewechselt werden?

Wenn der Hilfebedürftige Probleme dabei hat, den Alltag zu strukturieren, soziale Kontakte zu pflegen oder sich selbst zu beschäftigen, wird der Gutachter es in diesem Modul vermerken.

Welche Leistungen erhält man nach der Vergabe eines Pflegegrads?

Welche Leistungen Sie nun von der Pflegekasse erhalten, hängt ganz von Ihrem Pflegegrad ab. Je höher Ihre Einstufung ist, desto mehr Leistungen stehen Ihnen zu.

Es wird Wert darauf gelegt, das jeder Pflegebedürftige die für ihn richtige Unterstützung durch den Versicherer erhält. Dabei werden nicht nur die Hilfebedürftigen, sondern auch Angehörige und andere ehrenamtliche Pfleger unterstützt.

Folgende Leistungen stehen zur Verfügung:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Pflegehilfsmittel laut Pflegehilfsmittelkatalog  
  • Entlastungsleistungen 

Wie bemisst sich das Pflegegeld?

Das Pflegegeld ist für die Personen vorgesehen, die sich um die häusliche Pflege des Hilfebedürftigen kümmern. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, hängt von dem Pflegegrad ab. Ein höherer Pflegegrad bedeutet einen höheren Pflegegeldbetrag.

Pflegegeld bei Pflegegrad 1-5:

Wieviel Pflegegeld Ihnen zusteht entnehmen Sie bitte folgender Tabelle:

Pflegegrad Pflegesachleistungen Pflegegeld Tages- und Nachtpflege Vollstationäre Pflege
Pflegegrad 1 - - - Zuschuss von 125 €
Pflegegrad 2 724 € 316 € 724 € 770 €, *zzgl. Leistungszuschlag
Pflegegrad 3 1.363 € 545 € 1.363 € 1.262 €, *zzgl. Leistungszuschlag
Pflegegrad 4 1.693 € 728 € 1.693 € 1.775 €, *zzgl. Leistungszuschlag
Pflegegrad 5 2.095 € 901 € 2.095 € 2.005 €, *zzgl. Leistungszuschlag

Was sind Pflegesachleistungen?

Unter Pflegesachleistungen versteht man die Inanspruchnahme von professionellen Pflegediensten, die den Hilfebedürftigen in seinem Zuhause pflegen und unterstützen. Dabei handelt es sich meistens um einen ambulanten Dienst, der täglich mehreren Personen mit Pflegegrad einen Besuch abstattet.

Auch wenn es um die Pflegeleistungen geht, orientiert sich die Höhe des Geldbetrags an der Höhe des Pflegegrads.

Pflegegrad Höhe der Pflegesachleistungen
1 -
2 724 €
3 1.363 €
4 1.693 €
5 2.095 €

Wie Sie der Tabelle entnehmen können, hat man bei Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf Pflegeleistungen. Man erhält 125 Euro monatlich als Entlastungsleistung. Diese kann für eine Haushalthilfe oder sonstige ambulante Pflegedienste verwendet werden.

Zudem erhält man 40 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Sollten Sie weitere stationäre oder ambulante Pflegehilfe nutzen wollen, müssen Sie dies aus eigener Tasche zahlen.

Wenn Sie jedoch Teil einer ambulant betreuten Senioren-WG sind, bekommen Sie zusätzlich zu den oben genannten Leistungen, Zuschüsse von 4.000 Euro zur Wohnraumanpassung, als auch zwei Beratungsbesuche pro Jahr.

Bekomme ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2?

In der Tat erhält man erst ab Pflegegrad 2 Leistungen wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Damit haben diese Menschen die Möglichkeit, das erhaltene Pflegegeld und die Pflegesachleistungen für einen häuslichen Pflegedienst zu verwenden. Optional kann eine ambulante Versorgung in einer Tages- oder Nachtpflegestätte mit diesen Leistungen finanziert werden.

Darüber hinaus bekommen Hilfebedürftige ab Pflegegrad 2 Zuschüsse zur Verhinderungspflege, zu Pflegehilfsmittel und zur vollstationären Pflege.

Zuschüsse zur Wohnraumanpassung und alle weiteren Leistung, die auch Menschen mit Pflegegrad 1 gewährt werden, stehen ihnen natürlich selbstverständlich auch zu mit höheren Pflegegraden zu.

Hilfebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zuhause von Ihren Angehörigen oder anderen ehrenamtlichen Pflegern versorgt werden, müssen regelmäßige Beratungsbesuche durchführen lassen (§ 37.3 SGB XI).

Was sind Pflegehilfsmittel?

Es gibt zwei Arten von Pflegehilfsmittel, laut Pflegeversicherung:

  • technische Pflegehilfsmittel
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Der Sinn dieser Hilfsmittel ist es, den Alltag des Hilfebedürftigen zu erleichtern, indem seine Selbstständigkeit Unterstützung erfährt.

Ein Beispiel für ein technisches Hilfsmittel wäre ein Pflegebett. Es erleichtert das Aufstehen sowie zu Bett gehen und fördert demnach die Selbstständigkeit.

Unter Pflegehilfsmittel zum Verbrauch fallen etwa Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel.

Die Pflegekassen stellen für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ein monatliches Budget von 40 Euro bereit.

Technische Pflegehilfsmittel, wie ein Pflegebett, können einzeln bei Ihrer Pflegekasse beantragt werden.

Was versteht man unter Entlastungsleistungen?

Wer sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern muss, weiß, wie schweißtreibend, nervenaufreibend und vor allem traurig es sein kein. Nicht nur der Hilfebedürftige, sondern auch sein ganzes soziales Umfeld steht unter körperlichem und emotionalem Stress.

Um den Angehörigen oder anderen freiwillig Pflegenden eine kleine Auszeit zu gönnen, wurden sogenannte Entlastungsleistungen eingeführt. Diese ermöglichen den Einsatz von Fachpersonal für einige Stunden im Monat.

Pflegebedürftigen aller Pflegegrade wird ein Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich ausgezahlt. Ob dieser für eine Haushaltshilfe, Einkaufshilfe oder andere professionelle Unterstützung verwendet wird, bleibt den Beteiligten selbst überlassen.

Ist man für immer an einen Pflegegrad gebunden?

Liegt die Pflegebegutachtung schon länger zurück und Sie bemerken eine zunehmende Verschlechterung des Gesundheitszustands?

Man kann einen Krankheitsverlauf leider nicht vorhersagen. Deshalb ist es wichtig den Pflegebedürftigen genau im Auge zu behalten, um eventuelle Veränderungen im Krankheitsbild zu erfassen.

Wenn Sie glauben, dass der angewendete Pflegegrad nicht mehr der aktuellen Selbstständigkeit des Hilfebedürftigen entspricht, sollten Sie unbedingt frühzeitig einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads bei der Pflegekasse stellen.

Gibt es einen Mittelweg zwischen Heimpflege und Pflegeheim ?

Es kommt nicht selten vor, dass ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3 noch fit genug ist, um keine Vollzeitpflegeplatz in einem Alten bzw. Pflegeheim zu benötigen. Dennoch besteht die Notwendigkeit einer erhöhten Zuwendung. Für Fälle dieser Art gibt es folgende Alternativen:

Alternative 1: Senioren-WG oder ambulant betreute Seniorengruppe

Das Zusammenleben in einer ambulant betreuten Wohngruppe oder Senioren-WG, sorgt nicht nur für Geselligkeit unter den Hilfebedürftigen, sondern wird auch besonders gut gefördert.

Bewohner einer solchen Wohngemeinschaft dürfen sich über einen Zuschuss von 2.500 Euro pro Person freuen. Dieser Zuschuss gilt jedoch nur für maximal 4 Bewohner.

Alternative 2: Tages- und Nachtpflege

Jeder kann sicher nachvollziehen, dass man ungern für immer das eigene Zuhause verlässt, um in einem Pflegeheim zu wohnen. Deshalb können sich Menschen mit Pflegegrad 2 und 3 für eine Tages- oder Nachtpflege entscheiden. Diese wird von professionellen Pflegekräften betrieben und wird durch Zuschüsse wie z.B. Pflegesachleistungen unterstützt.

Für Menschen mit Pflegegrad 4 und 5 bleibt ein Pflegeheim jedoch die sicherste Alternative. Besonders wenn es sich dabei um Demenzerkrankte handelt.

Selbst die Kosten für einen Vollzeitpflegeplatz sind vergleichbar zu den Kosten, die in einer Senioren-WG anfallen, bedenkt man, dass die Zuschüsse bei Pflegegrad 4 und 5 wesentlich höher ausfallen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Pflegegrad

Diese Fragen helfen Ihnen das Thema "Pflegegrade" noch besser zu verstehen.

Nein, Pflegegrad und Pflegestufe sind nicht das Selbe.

In der Gesundheitsreform 2017 wurden die drei ehemaligen Pflegestufen mit fünf Pflegegraden ersetzt. Demnach existieren Pflegestufen nicht mehr.

Man sollte nicht versuchen, einen bestimmten Pflegegrad zugeteilt zu bekommen. Vielmehr sollte man der Einschätzung des Gutachters vertrauen, den richtigen Pflegegrad zu bestimmen.

Der Gutachter wird, so gut es geht, auf Ihre Lebenslage eingehen. Versuchen Sie seine Fragen aufrichtig und möglichst präzise zu beantworten. Dann bekommen Sie den für Sie angemessen Pflegegrad erteilt.

Das ist von Pflegegrad zu Pflegegrad unterschiedlich. Als Minimalvoraussetzung gilt eine beeinträchtigte Selbstständigkeit. Wie stark diese Beeinträchtigung ist, muss ein Gutachter mithilfe eines Punktesystems ermitteln. Die finale Gesamtpunktzahl bestimmt, welchen Pflegegrad Sie bekommen.

Nein, ein Hausarzt ist nicht in der Position Ihren Pflegegrad zu bestimmen. Dies kann nur ein Gutachter des Medizinischen Dienstes oder ein Medicproof.

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