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Pflegegrad 3: Voraussetzungen, Geld und Leistungen

Geschrieben von Roman Loran

Im Jahr 2017 wurde die Pflegestufe durch den Pflegegrad ersetzt. Statt Pflegestufe 1-3, gibt es jetzt Pflegegrad 1-5. Die wichtigste Neuerung besteht darin, dass der Pflegeaufwand nicht mehr in Minuten gemessen wird.

Stattdessen wird ein Punktesystem angewendet, das die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit des Antragstellers bewertet.

Wer damals Pflegestufe 2 hatte, bekommt heute Pflegegrad 3.

Sobald wir merken, dass es uns selbst oder einem Angehörigen gesundheitlich zunehmend schlechter geht, kommen wir ins Grübeln: was passiert mit dem eigenen Leben, wenn man selbst, die Eltern oder Großeltern plötzlich Pflege benötigen? Muss man sein eigenes Leben aufgeben, um einem anderen Menschen das Leben zu erleichtern?

Unser Gesundheitssystem ist im internationalen Vergleich eines der besten und lässt Versicherte in Extremsituationen, wie der Pflege eines Angehörigen, nicht im Stich.

Leistungen wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen helfen Familien dabei, den Pflegeaufwand zu honorieren oder an professionelle Stellen weiterzuleiten.

Entlastungsbeträge sollen den emotionalen und zeitlichen Stress teilweise reduzieren.

Das Ausmaß an Leistungen ist von Pflegegrad zu Pflegegrad verschieden. In diesem Beitrag gehen wir darauf ein, was Ihnen mit dem Pflegegrad 3 zugute kommt.

Was bedeutet Pflegegrad 3 im Klartext?

Ein Pflegegrad im allgemeinen soll die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit eines Pflegebedürftigen beschreiben. Eine stärkere Beeinträchtigung führt zu einem höheren Pflegegrad. Für den Pflegegrad 3 wird eine "schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" vorausgesetzt.

Die Einschätzung, wie schwer eine Beeinträchtigung tatsächlich ist, trifft ein Gutachter, der den Antragsteller und dessen Alltag für einen gewissen Zeitraum beobachtet.

Worin unterscheidet sich Pflegegrad 3 zu höheren und niedrigeren Pflegegraden?

Da ein höherer Pflegegrad bedeutet, dass der Pflegebedürftige mehr Zuwendung benötigt, werden diesem demnach auch gesteigerte Leistungen seitens der Pflegekasse ermöglicht. Der Pflegegrad 3 befindet sich, was Höhe und Umfang der Leistungen betrifft, im Mittelfeld aller Pflegegrade .

Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistungen Tages- und Nachtpflege Vollstationäre Pflege
2 316 Euro/Monat 724 Euro/Monat 689 Euro/Monat 770 Euro/Monat
3 545 Euro/Monat 1.363 Euro/Monat 1.298 Euro/Monat 1.262 Euro/Monat
4 728 Euro/Monat 1.693 Euro/Monat 1.612 Euro/Monat 1.775 Euro/Monat

Wie bekomme ich Pflegegrad 3?

Wenn Sie einen Pflegegrad für sich oder einen Angehörigen wollen, stellen Sie einen Pflegegrad Antrag bei Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse. Dies kann ein formloser Brief sein, in dem Sie erwähnen, dass Sie Pflegeleistungen aus Ihrer Pflegeversicherung beanspruchen wollen. Auch telefonisch kann ein Pflegegrad beantragt werden.

In Ihrem Antrag muss kein bestimmter Pflegegrad gefordert werden. Dieser wird automatisch mithilfe eines Pflegegutachtens ermittelt.

Um Anspruch auf Pflegeleistungen geltend zu machen, muss der Antragsteller in den vergangenen 10 Jahren mindestens 2 Jahre lang in die Pflegekasse eingezahlt haben.

Geht es um ein pflegebedürftiges Kind, reicht es, wenn ein Elternteil diese Voraussetzungen erfüllt.

Was passiert, nachdem ich einen Antrag für Pflegegrad 3 gestellt habe?

Nach Empfang Ihres Antrags auf Pflegegrad, beauftragt Ihre Pflegekasse einen Gutachter damit, ein Pflegegutachten zu erstellen.

Private Versicherungen beauftragen einen Medicproof, wohingegen sich ein Gutachter des Medizinischen Dienstes um sie kümmert, wenn sie gesetzlich versichert sind.

Nach vereinbartem Termin, besucht Sie dieser Gutachter bei Ihnen zuhause.

Was untersucht der Gutachter, wenn es um die Vergabe des Pflegegrads geht?

Der Gutachter beobachtet Sie, sowie Ihren pflegenden Angehörigen bei der Bewältigung Ihres Tagesablaufs.

Begutachtungsmodule im Überblick

Bei der Begutachtung eines Antragstellers, geht der Gutachter auf die folgenden 6 Punkte bzw. Module ein:

Hier will der Gutachter wissen, wie es um Ihre Beweglichkeit steht. Damit ist zum Beispiel Treppensteigen gemeint. Oder schaffen Sie es noch alleine aus dem Bett? Können Sie Sich ohne Probleme hinsetzen und aufstehen?

Hier bewertet der Gutachter die geistige Fitness. Die örtliche und zeitliche Orientierung des Antragstellers steht hierbei im Fokus. Zudem wird bewertet, ob Risiken erkannt werden und persönliche Entscheidungen getroffen werden können. Der Gutachter interessiert sich auch dafür ob und wie sich mit Mitmenschen unterhalten wird.

Ist der Antragsteller mental in Ordnung, oder plagen ihn geistige Probleme, wie Angstzustände oder Wutausbrüche. Auch Wahnvorstellungen oder das Beschädigen von Gegenständen fließt in die Bewertung mit ein.

Der Gutachter will wissen, ob Sie oder Ihr Angehöriger sich noch selbst waschen können oder dabei Hilfe benötigen. Ferner soll herausgefunden werden ob der Antragsteller für sich selbst kochen kann und selbstständig isst. Die Körperpflege fließt auch in die Bewertung mit ein.

Brauchen Sie oder Ihr Angehöriger Hilfe beim Ausführen von ärztlichen Anweisungen? Werden Termine z.B. zur Dialyse alleine wahrgenommen oder braucht man eine Begleitung? Können Verbände selbst gewechselt werden?

Wenn der Hilfebedürftige Probleme dabei hat, den Alltag zu strukturieren, soziale Kontakte zu pflegen oder sich selbst zu beschäftigen, wird der Gutachter es in diesem Modul vermerken.

Wie geht der Gutachter bei der Vergabe von Pflegegrad 3 vor?

Pflegegrad 3 setzt eine "schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" bei dem Pflegebedürftigen voraus. Um diese Beeinträchtigung entsprechend einschätzen zu können, setzt der Gutachter das oben erwähnte 6-stufige-Modulsystem ein. Um seine Beobachtungen noch genauer festhalten zu können, haben die sechs Module jeweils noch bis zu 16 Unterkriterien.

Sobald der Gutachter die Beobachtung eines Moduls abgeschlossen hat, notiert er sich eine Punktzahl. Je höher diese Zahl ist, desto schwerer ist, seiner Meinung nach, die Beeinträchtigung in diesem Bereich.

Bei der Punktvergabe kommt ein Gewichtungsverfahren zum Einsatz. Dadurch kann ein Modul stärker in die Beurteilung mit einfließen, als andere.

Zum Schluss werden die vergebenen Punkte für alle Module zusammengerechnet. Ergibt sich daraus ein Ergebnis von 47,5 und unter 70 Punkten, so besteht Anspruch auf Pflegegrad 3.

Wie kann ich mich auf das Gutachten für Pflegegrad 3 vorbereiten?

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass Sie sich vor Ihrem Gutachten nicht fürchten müssen. Der Beauftrage Gutachter wird Ihnen freundlich und wohlwollend entgegentreten.

Durch das führen eines Pflegetagebuchs, können Sie sogar Unterstützungsarbeit leisten. Dieses Tagebuch ist wie ein Protokoll zu verstehen, in dem Sie folgende Dinge notieren:

  • welche Bewegungen fallen schwer
  • bei welchen Tätigkeiten wird Unterstützung benötigt
  • wie lange dauern die einzelnen Pflegezuwendungen
  • welche Bereiche des Wohnraums sind schwer zu erreichen
  • wie schwierig ist die Verständigung zwischen Antragsteller und sozialem Umfeld

Pflegende Angehörige sollten unbedingt während der Begutachtung anwesend sein. Der Gutachter wird ihnen nämlich ebenfalls wichtige Fragen zum Pflegeaufwand stellen.

Ich bin mit meinem Pflegegrad unzufrieden. Was kann ich tun?

Sobald Sie Ihren zugewiesenen Pflegegrad erhalten haben, können Sie darüber nachdenken, ob Sie mit dem Ergebnis zufrieden sind.

Die erste Entscheidung zu Ihren Pflegegrad ist nicht endgültig.

Wenn Sie das Gefühl haben, Ihnen steht ein höherer Pflegegrad zu, können Sie Widerspruch einlegen. Das gibt Ihnen die Chance eine Begründung auszuarbeiten, die bei der Pflegekasse eingereicht werden kann.

Das Gleiche gilt übrigens auch dann, wenn Sie gar keinen Pflegegrad bekommen haben.

Wie lege ich Widerspruch bei Ablehnung eines Pflegegrads ein?

Einen Widerspruch, gegen Ihren zugewiesenen Pflegegrad, verfassen Sie schriftlich. Sie können das Schreiben entweder selbst aufsetzen, oder einen Anwalt engagieren. Auch eine professionelle Pflegekraft, kann als Berater hinzugezogen werden.

Der Widerspruch muss binnen vier Wochen an Ihre Pflegekasse erfolgen.

Lassen Sie sich daher für die Begründung genug Zeit. Gehen Sie auf die einzelnen Punkte im Gutachten ein und schildern Sie Ihren Standpunkt, wenn er mit dem des Gutachters nicht übereinstimmt.

Das zuvor erwähnte Pflegetagebuch kann beim Formulieren ihres Widerspruchs hilfreich sein.

Was tun, wenn mein Widerspruch erfolglos bleibt?

Sollte die Pflegekasse Ihren Pflegegrad Widerspruch abgelehnt haben, bleibt als letzte Möglichkeit eine Klage vor dem Sozialgericht.

Leistungen bei Pflegegrad 3: was steht mir zu?

Sollten Sie den Pflegegrad 3 zugesprochen bekommen haben, geht die Pflegeversicherung davon aus, dass Ihre Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt ist. Das eröffnet Ihnen den Zugang zu diversen Geld- und Sachleistungen, die in folgender Tabelle veranschaulicht werden.

Leistungsart Leistung und Häufigkeit
Pflegegeld 545 Euro/Monat
Pflegesachleistung 1.363 Euro/Monat
Tages- und Nachtpflege 1.298 Euro/Monat
Kurzzeitpflege 1.774 Euro/Jahr
Verhinderungspflege 1.612 Euro/Jahr
Vollstationäre Pflege 1.262 Euro/Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro/Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro/Monat
Hausnotruf 25,50 Euro/Monat
Wohnraumanpassung 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss 214 Euro/Monat

Bekommt man Pflegegeld bei Pflegegrad 3?

Ja, Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Pflegegeld.

Bei Pflege in den eigenen Vier Wänden durch Angehörige oder andere freiwillige Pfleger, erhalten Sie jeden Monat 545 Euro.

Bekomme ich Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3?

Ja, auch Pflegesachleistungen werden Menschen mit Pflegegrad 3 zuteil. Wenn sich Angehörige, oder die Hilfebedürftigen selbst, sich dazu entscheiden, einen ambulanten Pflegedienst zur Versorgung einzusetzen, bekommen sie Pflegesachleistungen i.H.v. 1.363 Euro monatlich.

Was passiert, wenn Angehörige nur teilweise pflegen?

Nehmen wir an, Sie werden morgens von einem Pflegedienst und abends von Ihren Kindern versorgt. Wie wirkt sich das auf die Bemessung der Leistungen aus?

Hier kommt die sogenannte Kombinationsleistung ins Spiel.

Je mehr Pflege von einem ambulanten Pflegedienst ausgeht, desto geringer fällt das Pflegegeld aus. Es es ist auch von "anteiligem Pflegegeld" die Rede.

Habe ich Anspruch auf Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3?

Hilfebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf höchstens 1.774 Euro pro Jahr für Kurzzeitpflege. Diese gilt für maximal 28 Tage.

Die Kurzzeitpflege kommt zum Einsatz, wenn Sie z.B. operiert wurden und noch nicht in der Lage sind ohne professionelle Versorgung zuhause zu sein. Deshalb haben Versicherte mit Pflegegrad 3 die Möglichkeit, sich für mehrere Tage in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung, auszukurieren.

Wenn Sie, die Ihnen zustehende Verhinderungspflege noch nicht aufgebraucht haben, erhalten Sie für Ihre Kurzzeitpflege sogar maximal 3.386 Euro für höchstens 56 Tage (8 Wochen) pro Jahr.

Zudem wird während der Kurzzeitpflege weiterhin Pflegegeld gezahlt. Allerdings nur die Hälfte der sonstigen Summe von 545 Euro, also 272,50 Euro pro Monat.

Erhalte ich Tages- & Nachtpflege bei Pflegegrad 3?

Ja, Versicherte mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Tages- und Nachtpflege. Dieser beläuft sich auf 1.298 Euro monatlich.

Kann ich Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3 erhalten?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben einen Anspruch auf Verhinderungspflege, sollten Angehörige, die sich sonst um die Versorgung kümmern, aufgrund einer Krankheit oder Urlaub, nicht verfügbar sein.

Der Zuschuss in Höhe von 1.612 Euro für maximal 4 Wochen im Jahr, wird für den alternativ eingesetzten ambulanten Pflegedienst genutzt.

Der Zuschuss wird erhöht, wenn der Versicherte mit Pflegegrad 3 seinen Anspruch auf Kurzzeitpflege noch nicht genutzt hat. Die Verhinderungspflege erhöht sich dann nämlich auf bis zu 6 Wochen im Jahr, mit einem Zuschuss von 2.418 Euro.

Auch während der Verhinderungspflege bekommen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 weiterhin Pflegegeld. Dieses beläuft sich dann auf 272,50 Euro, was der Hälfte der üblichen Summe entspricht.

Wie hoch fällt der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3 aus?

Zusätzlich zu allen zuvor erwähnten Leistungen, dürfen sich Versicherte mit Pflegegrad 3 über einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich freuen.

Dieser Entlastungsbetrag kommt vor allem Angehörigen und anderen freiwilligen Pflegern zu Gute. Durch die Inanspruchnahme von Entlastungs- und Betreuungsleistungen, kann Ihnen etwas mehr Freizeit gegönnt werden.

Beliebte Entlastungs- und Betreuungsleistungen:

  • beschäftigen einer Haushaltshilfe
  • Beitritt in eine Betreuungsgruppe
  • Betreuung für Spaziergänge oder sonstige Unterhaltung

Häusliche Pflege bei Pflegegrad 3: stehen mir weitere Leistungen zu?

Wohnraumanpassung, Hausnotruf und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Folgende Leistungen werden bei häuslicher Pflege mit Pflegegrad 3 ebenfalls gewährt:

Ein barrierefreier Wohnraum wird mit zunehmendem Alter immer wichtiger. Durch schwindende Mobilität werden Hürden, wie Treppen und Badewannen, zu Verletzungsrisiken. Daher wird Pflegeversicherten mit Pflegegrad 3 einmalig eine Zahlung von 4.000 Euro bewilligt. Damit sollen möglichst alle Maßnahmen zur Barrierereduzierung finanziell abgedeckt werden. Falls sich jedoch in Zukunft ergeben sollte, dass sich der Hilfebedarf erhöht hat, kann ggf. ein weiterer Zuschuss gewährt werden.

Ein weiterer Anspruch, den Hilfebedürftige mit Pflegegrad 3 zuteil wird, ist der Zuschuss für einen Hausnotruf. Darunter fallen auch der Anschluss sowie der Betrieb eines solchen Systems. Er fällt unter die Kategorie "technische Pflegehilfsmittel", d.h. dem Versicherten werden 25,50 Euro monatlich hierfür bereitgestellt.

Bis zu 40 Euro monatlich wird Pflegebedürftigen für den Kauf von "zum Verbrauch vorgesehener Pflegemittel" zugeschossen. Dazu gehören z.B medizinische Schutzmasken, Einweghandschuhe oder Desinfektionsmittel.

Des weiteren findet man bei der jeweiligen Krankenkasse ein Hilfsmittelverzeichnis oder Hilfsmittelkatalog, um nachzulesen, welche Produkte ebenfalls mit diesem Zuschuss erworben werden können.

Wohngruppen bei Pflegegrad 3: werden sie gefördert?

Wenn Sie oder Ihr Angehöriger sich dafür entscheiden, in eine ambulant betreute Wohngruppe bzw. eine Senioren-WG zu ziehen, hat das einige Vorteile.

Jedem der Bewohner wird ein Zuschuss zur Wohnraumanpassung von 4.000 Euro bezahlt. Das gilt allerdings nur für maximal vier Bewohner einer Wohngruppe. Sollte die Wohngruppe aus fünf, sechs oder sogar mehr Bewohnern bestehen, erhalten nur vier davon jeweils 4.000 Euro.

Zudem macht ein einmaliger Gründungszuschuss von 2.500 Euro, für ebenfalls maximal vier Bewohner, das Beziehen einer Wohngruppe noch attraktiver.

Um ein harmonisches und strukturiertes Zusammenleben zu fördern, kommt ein weiterer Zuschuss von 214 Euro monatlich für die Beschäftigung eines "Managers" bzw. einer Organisationskraft maximal vier der Bewohnern zu Gute.

Stationäre Pflege bei Pflegegrad 3: Habe ich Anspruch darauf?

Ein Platz im Pflegeheim ist nicht gerade günstig. Das ist den Pflegekassen ebenfalls bewusst, weshalb sie Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 einen Zuschuss von 1.262 Euro pro Monat für die vollstationäre Pflege zahlen.

Alle weiteren Kosten, die mit einem Platz im Pflegeheim einhergehen, müssen von den Versicherten selbst getragen werden.

Fallbeispiel für Pflegegrad 3

Herr Müller ist 75 Jahre alt und leidet an Diabetes. Dazu kommt noch die Demenz, die seit kurzem immer schneller Fahrt aufnimmt. Leider ist seine Frau bereits vor längerer Zeit verstorben, weshalb er alleine im Haus lebt. Seine gesundheitlichen Probleme erschweren ihm die Bewältigung des täglichen Lebens.

Punktevergabe des Gutachters:

  1. 01
    Mobilität (10 Punkte) Herr Müller kann sich noch relativ gut eigenständig im Haus bewegen, benötigt jedoch einen Gehstock, um sich sicherer fortzubewegen. Er kann noch kurze Strecken gehen, braucht aber Unterstützung bei längeren Spaziergängen und Treppensteigen. Daher erhält er 4 Punkte in dieser Kategorie.
  2. 02
    Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 Punkte) Aufgrund seiner beginnenden Demenz hat Herr Müller Schwierigkeiten mit komplexen Denkaufgaben und der zeitlichen Orientierung. Er kann einfache Gespräche führen, hat aber Schwierigkeiten, Wissen zu behalten oder komplizierte Anweisungen zu befolgen. Darum vergibt der Gutachter 10 Punkte.
  3. 03
    Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 Punkte) Herr Müller verhält sich ab uns zu aggressiv, besonders wenn er sich überfordert fühlt oder verwirrt ist. Dies führt hin und wieder zu Konflikten mit seinen Nachbarn und Freunden. In dieser Kategorie vergibt der Gutachter 12 Punkte.
  4. 04
    Selbstversorgung (25 Punkte) Herr Müller kann sich noch teilweise selbst versorgen, benötigt jedoch Unterstützung beim Anziehen, bei der Zubereitung von Mahlzeiten und beim Einkaufen. Auf die Toilette geht er zwar selbst, braucht aber Unterstützung beim Waschen und Duschen. Insgesamt erhält er 20 Punkte in dieser Kategorie.
  5. 05
    Bewältigung des Alltagslebens (10 Punkte) Herr Müller hat sichtliche Schwierigkeiten, seinen Tagesablauf zu organisieren und den Haushalt zu meistern. Ohne Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme und beim Terminmanagement geht es nicht. In dieser Kategorie erhält er 7 Punkte.
  6. 06
    Gestaltung des sozialen Umfelds und Teilhabe (25 Punkte) Soziale Kontakte unterhält Herr Müller wegen schlechter Gesundheit kaum noch. Er ist auf seine Tochter angewiesen, die regelmäßig vorbeikommt, um ihm zu helfen und Gesellschaft zu leisten. Der Gutachter vergibt 20 Punkte in dieser Kategorie.

Herr Müller bekommt insgesamt 73 von 100 Punkten. Somit entspricht sein Pflegebedarf dem Pflegegrad 3.

Letzte Änderung: 5. Oktober 2023

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