Das Pflegestärkungsgesetz 2 hat die Pflegestufen 1-3 abgeschafft und durch die
Nun haben auch Demenzkranke sowie Versicherte mit anderen kognitiven Beeinträchtigungen Ansprüche auf Leistungen aus der Pflegekasse.
Der Pflegeaufwand wird nicht mehr in Zeit gemessen. Es kommt ein 6-stufiges-Modulsystem zur Ermittlung des Pflegegrads zum Einsatz.
Sie interessieren sich für diesen Beitrag vermutlich, weil ein geliebtes Familienmitglied bereits nicht mehr ohne fremde Hilfe zurecht kommt. Oder sie vermuten, dass sich der Zustand bald zum negativen verändert, so dass intensivere Pflege notwendig wird.
Der Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe im
In diesem Beitrag erklären wir Ihnen die Bedeutung von Pflegegrad 5. Ferner zeigen wir auf, mit welchen Leistungen Versicherte und deren Angehörige rechnen können.
Generell soll der Pflegegrad den benötigten Pflegebedarf repräsentieren. Einfach ausgedrückt: ein höherer Pflegegrad bedeutet einen höheren Pflegebedarf.
Der Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad in unserem Gesundheitssystem. Nur Menschen, die ohne fremde Hilfe absolut nicht mehr in der Lage sind ihr eigenes Überleben zu gewährleisten, bekommen diesen Pflegegrad zugewiesen.
Laut Definition muss ein Pflegebedürftiger unter "schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung" leiden, damit Pflegegrad 5 erteilt wird.
Bei der Vergabe von Pflegegraden ist die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit des Antragstellers maßgeblich. Folglich ist davon auszugehen, dass die Selbstständigkeit eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 stärker beeinträchtigt ist, als die eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4.
In der Praxis haben Versicherte mit einem höheren Pflegerad Anspruch auf mehr bzw. höhere Leistungen. Somit stehen Menschen mit Pflegegrad 5 mehr Leistungen zu, als denen mit
Ein Beispiel zu Pflegegrad 4:
Frau Schmidt ist 75 Jahre alt und leidet an fortgeschrittener Demenz. Sie ist wegen Ihrer Muskelschwäche an den Rollstuhl gebunden. Ohne fremde Hilfe bei der täglichen Körperpflege, beim Essen und bei der Medikamenteneinnahme kommt sie nicht aus. Außerdem ist sie auf regelmäßige ärztliche Betreuung angewiesen, um ihre vielen gesundheitlichen Probleme im Griff zu behalten. Daher wird Frau Schmidt der Pflegegrad 4 erteilt.
Ein Beispiel zu Pflegegrad 5:
Frau Schmidt ist 75 Jahre alt, leidet an fortgeschrittenem Alzheimer und ist bettlägerig. Sie kann sich weder selbst bewegen, noch reden oder selbstständig Nahrung aufnehmen. Aufgrund ihres schlechten gesundheitlichen Zustands ist sie rund um die Uhr auf intensivpflegerische Versorgung und medizinische Betreuung angewiesen. Dies führt zur Einstufung in den Pflegegrad 5.
Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistungen | Tages- und Nachtpflege | Vollstationäre Pflege |
---|---|---|---|---|
4 | 728 Euro/Monat | 1.693 Euro/Monat | 1.612 Euro/Monat | 1.775 Euro/Monat |
5 | 901 Euro/Monat | 2.095 Euro/Monat | 1.995 Euro/Monat | 2.005 Euro/Monat |
Einen Pflegegrad erhalten Sie, wenn Sie einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellen. Sie können entweder direkt bei der Krankenkasse anrufen oder den Antrag in Briefform einreichen.
Vorher sollten Sie jedoch wissen, dass man in den letzten 10 Jahren mindest zwei Jahre lang in die Pflegekasse hätte einzahlen müssen, um Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten.
Bei einem pflegebedürftigen Kind ist nur ein Elternteil verpflichtet, dieses Kriterium zum erfüllen.
Lesen Sie hier mehr zum Thema "
Nachdem Sie einen Antrag auf Pflegegrad 5 gestellt haben, wird Ihre Versicherung ein Begutachtungsverfahren einleiten. Dadurch soll ein Gutachter herausfinden, wie hoch die Beeinträchtigung Ihrer Selbstständigkeit, und der daraus resultierende Pflegebedarf ist.
Das Gutachten wird bei Ihnen zuhause erstellt. Dazu vereinbaren Sie nach Antragstellung des Pflegegrads einen Termin mit dem Gutachter.
Dieser begleitet Sie dann für eine kurze Zeit durch Ihren Alltag und bewertet einzelne Bereiche mit der Vergabe von Punkten.
Der Gutachter misst den Grad der Beeinträchtigung Ihrer Selbstständigkeit anhand eines Modulsystems, das aus 6 Teilen besteht.
Bei der Begutachtung eines Antragstellers, geht der Gutachter auf die folgenden 6 Punkte bzw. Module ein:
Hier will der Gutachter wissen, wie es um Ihre Beweglichkeit steht. Damit ist zum Beispiel Treppensteigen gemeint. Oder schaffen Sie es noch alleine aus dem Bett? Können Sie Sich ohne Probleme hinsetzen und aufstehen?
Hier bewertet der Gutachter die geistige Fitness. Die örtliche und zeitliche Orientierung des Antragstellers steht hierbei im Fokus. Zudem wird bewertet, ob Risiken erkannt werden und persönliche Entscheidungen getroffen werden können. Der Gutachter interessiert sich auch dafür ob und wie sich mit Mitmenschen unterhalten wird.
Ist der Antragsteller mental in Ordnung, oder plagen ihn geistige Probleme, wie Angstzustände oder Wutausbrüche. Auch Wahnvorstellungen oder das Beschädigen von Gegenständen fließt in die Bewertung mit ein.
Der Gutachter will wissen, ob Sie oder Ihr Angehöriger sich noch selbst waschen können oder dabei Hilfe benötigen. Ferner soll herausgefunden werden ob der Antragsteller für sich selbst kochen kann und selbstständig isst. Die Körperpflege fließt auch in die Bewertung mit ein.
Brauchen Sie oder Ihr Angehöriger Hilfe beim Ausführen von ärztlichen Anweisungen? Werden Termine z.B. zur Dialyse alleine wahrgenommen oder braucht man eine Begleitung? Können Verbände selbst gewechselt werden?
Wenn der Hilfebedürftige Probleme dabei hat, den Alltag zu strukturieren, soziale Kontakte zu pflegen oder sich selbst zu beschäftigen, wird der Gutachter es in diesem Modul vermerken.
Für jedes dieser Module wird der Gutachter Punkte vergeben. Ein Gewichtungsverfahren ermöglicht es bestimmten Modulen eine höhere Gewichtung in der Auswertung zu verschaffen.
Um den Pflegegrad 5 zu erhalten, benötigt der Antragsteller eine Punktzahl zwischen 90 und 100 Punkten.
Seit der Pflegereform in 2017 ist es rein körperlich beeinträchtigten Menschen theoretisch nicht möglich, Pflegegrad 5 zu erreichen. Aufgrund fehlender kognitiver Einschränkungen würden sie im Gutachten zu wenige Punkte erhalten, um die Voraussetzungen für den höchsten Pflegerad zu erfüllen.
Der Sinn, der besonderen Bedarfskonstellation besteht darin, Menschen mit schwersten körperlichen Einschränkungen, die Einstufung in Pflegegrad 5 zu ermöglichen.
Drei, der sechs Module im Gutachten, beziehen sich auf kognitive Eigenschaften des Antragstellers. Somit können geistig gesunde Menschen unmöglich Pflegegrad 5 erreichen.
Voraussetzung:
Die besondere Bedarfskonstellation greift bei Menschen, deren Arme und Beine "gebrauchsunfähig" sind.
Wichtig: Damit ist nicht bewegungsunfähig gemeint.
Es darf eine Mobilität der Gliedmaßen vorhanden sein, jedoch muss der Gebrauch wie z.B. das Greifen der Hände, oder gehen mit den Beinen unmöglich sein.
Zudem muss die Gebrauchsunfähigkeit der Gliedmaßen dauerhaft sein, d.h. eine Mindestprognose von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt des Gutachtens.
Die gleichen Voraussetzungen gelten für Kindern jeden Alters.
Sie können ganz entspannt in das Gutachten gehen. Der Beauftragte wird alle wichtigen Fragen vor Ort mit Ihnen klären.
Halten Sie jedoch Medikamentenpläne sowie Therapie- und Behandlungsanordnungen zur Einsicht bereit. Alle Menschen, die in der freiwilligen Pflege involviert sind, sollten auch am Gutachten teilnehmen.
Letztlich können wir Ihnen noch dazu raten, einige Tage vor dem Gutachten mit dem Führen eines Pflegetagebuchs zu beginnen. Das soll dazu dienen, alle helfenden und pflegerischen Tätigkeiten Ihrer Angehörigen und Freunde festzuhalten.
Zusammen mit dem Gutachter können Sie das Pflegetagebuch durchgehen, damit er auch wirklich alles berücksichtig.
Ganz einfach: Widerspruch einlegen. Wenn Sie glauben, dass der Gutachter keine gute Arbeit geleistet hat oder Sie sogar ungerecht bewertet hat, können Sie gegen das Ergebnis der Pflegeversicherung Widerspruch einlegen.
Reichen Sie Ihren Widerspruch schriftlich und binnen 4 Wochen bei Ihrer Versicherung ein. Für die Begründung des Widerspruchs können Sie Sich sogar weitere 4 Wochen Zeit lassen und diese nachreichen.
Weitere Tipps für Ihren Widerspruch:
Auch wenn Sie gar keinen Pflegegrad bekommen haben, können Sie
Glauben Sie, ihr aktueller Pflegebedarf ist höher als am Tag Ihres Gutachtens? Falls ja, sollten Sie einen
Dadurch wird ein neues Gutachten fällig, welches auf die gleiche Weise durchgeführt wird, wie das Erste.
Ergibt das neue Gutachten eine ausreichende Steigerung des Pflegebedarfs, wird Ihnen ein höherer Pflegegrad zugeteilt.
Versicherte mit Pflegegrad 5 haben Zugriff auf umfassende Leistungen.
Leistungsart | Leistung und Häufigkeit |
---|---|
Pflegegeld | 901 Euro/Monat |
Pflegesachleistung | 2.095 Euro/Monat |
Tages- und Nachtpflege | 1.995 Euro/Monat |
Kurzzeitpflege | 1.774 Euro/Jahr |
Verhinderungspflege | 1.612 Euro/Jahr |
Vollstationäre Pflege | 2.005 Euro/Monat |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125 Euro/Monat |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | bis zu 40 Euro/Monat |
Hausnotruf | 25,50 Euro/Monat |
Wohnraumanpassung | 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme |
Wohngruppenzuschuss | 214 Euro/Monat |
Ja, das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 beläuft sich auf 901 Euro im Monat. Das Geld ist nicht für den Pflegebedürftigen gedacht, sondern für alle, die freiwillig an der Pflege beteiligt sind.
Das Pflegegeld wird jedoch an den Pflegebedürftigen selbst ausgezahlt. Wie er aus verteilt, bleibt ihm oder seinem Bevollmächtigtem überlassen.
Ja, ein Versicherter mit Pflegegrad 5 hat Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 2.095 Euro im Monat. Damit besteht die Möglichkeit einen ambulanten Pflegedienst für die tägliche Versorgung einzusetzen.
Der Entlastungsbetrag ist für Entlastungsleistungen sowie Betreuungsleistungen gedacht und somit zweckgebunden. Darunter versteht man Leistungen, die freiwilligen Pflegern einen Teil ihrer Arbeit abnehmen.
Beliebte Verwendungszwecke sind das Engagieren von Haushaltshilfen und das Beitreten betreuter Gruppen.
Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine vorübergehende stationäre Pflege des Hilfebedürftigen, sollten Umstände eintreten, die diese erfordern.
Hierfür erhalten Versicherte mit Pflegegrad 5 eine Summe von 1.774 Euro für maximal 56 Tage im Jahr.
Für Tages- und Nachtpflege stehen einem Versicherten mit Pflegegrad 5 die Summe von 1.995 Euro im Monat zu. Diese Leistung gilt zusätzlich zum Pflegegeld.
Wenn die Person, die sonst für Ihre private Pflege verantwortlich ist, krank wird oder aus anderen Gründen ihren gewohnten pflegerischen Tätigkeiten nicht nachgehen kann, kommt die Verhinderungspflege zum Einsatz.
Sie ermöglicht mit 1.612 Euro für maximal 42 Tage im Jahr, einen professionellen Ersatz einzustellen.
Folgende Leistungen werden bei häuslicher Pflege mit Pflegegrad 5 ebenfalls gewährt:
Ein barrierefreier Wohnraum wird mit zunehmendem Alter immer wichtiger. Durch schwindende Mobilität werden Hürden, wie Treppen und Badewannen, zu Verletzungsrisiken. Daher wird Pflegeversicherten mit Pflegegrad 5 einmalig eine Zahlung von 4.000 Euro bewilligt. Damit sollen möglichst alle Maßnahmen zur Barrierereduzierung finanziell abgedeckt werden. Falls sich jedoch in Zukunft ergeben sollte, dass sich der Hilfebedarf erhöht hat, kann ggf. ein weiterer Zuschuss gewährt werden.
Ein weiterer Anspruch, den Hilfebedürftige mit Pflegegrad 5 zuteil wird, ist der Zuschuss für einen Hausnotruf. Darunter fallen auch der Anschluss sowie der Betrieb eines solchen Systems. Er fällt unter die Kategorie "technische Pflegehilfsmittel", d.h. dem Versicherten werden 25,50 Euro monatlich hierfür bereitgestellt.
Bis zu 40 Euro monatlich wird Pflegebedürftigen für den Kauf von "zum Verbrauch vorgesehener Pflegemittel" zugeschossen. Dazu gehören z.B medizinische Schutzmasken, Einweghandschuhe oder Desinfektionsmittel.
Des weiteren findet man bei der jeweiligen Krankenkasse ein Hilfsmittelverzeichnis oder Hilfsmittelkatalog, um nachzulesen, welche Produkte ebenfalls mit diesem Zuschuss erworben werden können.
Die Pflegeversicherung gewährt Hilfebedürftigen mit Pflegegrad 5 monatlich 2.005 Euro für eine Versorgung in einem Pflegeheim.
Offensichtlich werden dadurch nicht alle Kosten für eine vollstationäre Versorgung gedeckt.
Hinzu kommt noch der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE), den jeder Bewohner eines Pflegeheims zusätzlich zu zahlen hat. Dieser variiert von Heim zu Heim. Er berechnet sich aus den Pflegekosten minus des Pflegesatzes der Versicherung.
Allerdings ist zu bedenken, dass weitere Ausgaben durch Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten entstehen. Diese sind ebenfalls von Heim zu Heim unterschiedlich.
Frau Schneider ist 72 Jahre alt und lebte bis vor kurzem alleine in ihrem eigenen Haus. Sie hat ein selbstständiges Leben geführt, kochte selbst und pflegte ihren schönen Garten. Hin und wieder unternahm sie Spaziergänge in der Nachbarschaft. Vor einem Jahr erlitt sie aber einen schweren Schlaganfall, der erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit sich führte.
Sie hat seit dem Schlaganfall Schwierigkeiten, sich zu bewegen und muss einen Rollstuhl benutzen. Ihre Arme und Beine sind gelähmt. Deshalb benötigt sie rund um die Uhr Unterstützung. Im Modul "Mobilität" erhält sie die volle Punktzahl von 15, was in der Gewichtung 10 Punkte entspricht.
Ganz selbstverständliche Dinge wie Waschen, Anziehen, Toilettengang und Essen sind für Frau Schneider unmöglich geworden. Sie ist völlig auf die Hilfe von Pflegern angewiesen. Daher erhält sie im Modul "Selbstversorgung" die maximale Punktzahl von 40 Punkten.
Wegen des Schlaganfalls hat Frau Schneider auch schweren psychische Probleme, wie Depressionen und Angstzustände. Sie braucht regelmäßig psychologische Unterstützung. Im Modul "Verhaltensweisen und psychische Problemlagen" erhält sie deshalb 11,25 gewichtete Punkte.
Die benötigte medizinische Versorgung ist enorm. Sie erhält täglich Unmengen an Medikamenten. Die Pflegekräfte müssen ihren Gesundheitszustand genau beobachten und führen regelmäßig ärztlich verordnete Behandlungen durch. Im Modul "Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Belastungen" erhält sie deshalb 20 gewichtete Punkte.
Zwar erhält Frau Schneider Besuch im Pflegeheim. Abgesehen davon hat sie aber Schwierigkeiten, soziale Kontakte zu pflegen. Sie verbringt die meiste Zeit alleine in ihrem Zimmer, weil sie sich kaum selbst beschäftigen kann. Auch das Schlafen fällt ihr schwer. Im Modul "Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte" bekommt sie vom Gutachter 11,25 gewichtete Punkte.
Die Pflegebegutachtung ergibt einen Gesamtwert von 92,5 gewichteten Punkten. Frau Schneider hat demnach die Voraussetzungen für den Pflegegrad 5 erfüllt. Dadurch hat sie die Möglichkeit Zugang zu umfassender professioneller Pflege und Unterstützung zu erhalten, um ihre Lebensqualität trotz ihrer schweren gesundheitlichen Einschränkungen zu verbessern.
Letzte Änderung: 5. Oktober 2023
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