ADHS-Betroffene sollten die Möglichkeiten nutzen, die ihnen im Hinblick auf finanzielle oder praktische Hilfe geboten werden. Dazu ist es notwendig, sich an die richtigen Ansprechpartner und Ämter zu wenden. Letztere entscheiden auch, ob eine Behinderung vorliegt.
Obwohl
ADHS ist eine neurobiologische Entwicklungsstörung mit den Hauptsymptomen:
Menschen mit ADHS erscheinen oft unruhig, haben meist eine kurze Aufmerksamkeitsspanne und Konzentrationsschwierigkeiten sowie eine emotionale Entwicklungsverzögerung. Die Auswirkungen des impulsiven Verhaltens und der motorischen Überaktivität sind Einbußen des psychosozialen Leistungsniveaus.
Die Ursache der Entwicklungsstörung sieht die Wissenschaft in einer mangelhaften Steuerung von Botenstoffen im Gehirn. Die Behandlung einer ADHS besteht zumeist aus der Verordnung von Medikamenten aus der Gruppe der Stimulanzien, oft begleitet von einer Verhaltenstherapie.
ADHS gilt nicht als Lernbehinderung oder Lernschwäche im eigentlichen Sinne. Allerdings kann diese Erkrankung das Lernen beeinträchtigen. Kinder mit ADHS haben häufig Probleme, die schulischen Anforderungen zu erfüllen, sich zu konzentrieren und die gestellten Aufgaben zu erledigen.
ADHS ist gekennzeichnet durch:
Obwohl die meisten Kinder und Jugendlichen mit ADHS genauso intelligent sind wie ihre Altersgenossen, haben viele von ihnen Probleme in der Schule oder in der Ausbildung. Einige haben große Schwierigkeiten mit dem Lesen, dem Rechtschreiben oder im Rechnen, also bei kognitiven Anforderungen.
ADHS-betroffene Schülerinnen und Schüler haben auch Probleme mit ihren Gefühlen, sind oft besonders unsicher und schüchtern. Weil sie häufig ein geringeres Selbstbewusstsein haben als ihre Mitschüler*innen, befürchten sie, sich vor der Klasse oder später vor anderen Azubis zu blamieren.
Da sie impulsiver und unkontrollierter handeln als andere, neigen sie andererseits auch zu ungefragten Redebeiträgen, die zum Teil kaum zu stoppen sind und nicht immer zum richtigen Zeitpunkt kommen.
Deshalb gelten ADHS-Betroffene häufig als Störenfriede oder, im Vergleich zu ruhigeren Mitschülern, als unreif. Auch andere Kinder/Jugendliche finden sie oft zu wild und unberechenbar und meiden den Kontakt – was bei den ADHS-Betroffenen zu immer größerer Unsicherheit führt und meist zu Einschränkungen im Sozialleben.
Wird von Seiten der Lehrer*innen keine Unterstützung geboten, müssen ADHS-Kinder häufiger als andere eine Klasse wiederholen.
ADHS-Betroffene sollten sich über ihre Rechte in Bezug auf ihre Krankheit und damit über mögliche Hilfen informieren, um ihren Alltag besser bewältigen zu können.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährung eines sogenannten Nachteilsausgleichs bei ADHS gibt es in Deutschland bisher noch nicht. In der Regel kann ein Schüler mit ADHS in der allgemeinen Schule beschult werden.
Hier sollten Lehrer*innen über die ADHS-Betroffenheit von Schüler*innen informiert werden, um auf deren besonderen Verhaltensauffälligkeiten und Bedürfnisse eingehen zu können.
So ist es wichtig, den Schulalltag erkennbar zu strukturieren. Dann wäre es empfehlenswert, soweit dies in den Klassenräumen möglich ist, ein reizarmes Lernumfeld für ADHS-Kinder zu schaffen, das sie wenig von einem konzentrierten Arbeiten ablenkt.
Zu einem Ordnungsrahmen, der ADHS-Betroffenen Sicherheit und Verlässlichkeit bietet, gehören auch Pausen zwischen den Unterrichtseinheiten, in denen sich die Kinder bewegen und austoben können.
Diese Pausen sind zwar auch für ihre Mitschüler*innen wichtig und wurden in den letzten Jahren für alle Kinder zunehmend in die Stundenpläne mit aufgenommen, kommen aber besonders ADHS-Kindern mit ihrem ausgeprägten Bewegungsdrang zugute.
Eine ADHS-Erkrankung stellt keinen grundsätzlichen Ausschlussgrund dar, einen bestimmten Beruf erlernen zu können, Ausnahmen bilden jedoch die Einstellung bei der Bundeswehr und die Verbeamtung.
Bei einer Bewerbung ist niemand verpflichtet, dem möglichen zukünftigen Arbeitgeber Auskunft über seine Erkrankung oder/und eine regelmäßige Medikation zu geben. Zulässig ist jedoch die Frage an den Bewerber, ob eine Gesundheitsstörung oder Erkrankung besteht, die die Leistungsfähigkeit oder die Eignung für die angestrebte Tätigkeit einschränkt.
Zu bedenken ist, dass eine ADHS nicht erwähnt werden muss, doch sollte der Bewerber überlegen, ob sich Offenheit von Anfang an nicht positiv auf das Verhältnis zum zukünftigen Arbeitgeber auswirkt.
Sollte die ADHS erst im späteren Verlauf des Arbeitsverhältnisses bekannt werden, ist dies zwar kein Kündigungsgrund, könnte jedoch das Arbeitsklima erheblich belasten.
Vor einer Verbeamtung müssen sich Bewerbende auf weitergehende Fragen einstellen als bei anderen Arbeitsplatz-Suchen. Sie sollten vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Werden später Verheimlichungen bekannt, kann es zu einer Entlassung aus dem Beamtendienst unter Aberkennung des Beamtenstatus kommen.
Hilfe und Auskünfte bei besonderen beruflichen Problemen gibt es hier:
Manche ADHS-Erkrankungen beeinflussen den Alltag gar nicht oder kaum, andere hingegen erfordern viel Kraft und Unterstützung. Neben finanziellen Hilfen wie Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Sozialhilfe und Grundsicherung könnten bei ADHS, je nach Gesundheitszustand und Prognose, folgende Leistungen in Frage kommen:
Bei der ADHS handelt es sich um eine chronische Erkrankung. In der Regel stellt diese, wenn keine Komorbiditäten vorhanden sind, im Sinne des deutschen Sozialrechts keine Behinderung dar.
Anders ist es, wenn zusätzliche Einschränkungen im Zusammenhang mit ADHS vorliegen (Teilhabebeeinträchtigung). In diesen Fällen stellen das Versorgungsamt, das Amt für Soziale Angelegenheiten oder das Amt für Soziales und Versorgung den Grad der Behinderung fest und richten sich dabei nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen" (Einsehbar in der Versorgungsmedizin-Verordnung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales / www.bmas.de).
Mit der Bestimmung und Anerkennung ihres individuellen GdB können Betroffene bestimmte Hilfen und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.
Wie hoch ein Grad der Behinderung ausfällt, hängt von den sogenannten sozialen Anpassungsschwierigkeiten ab. Ohne diese liegt keine Teilhabebeeinträchtigung vor, das heißt, es wird auch keine Behinderung festgestellt.
Auf der nächsten Stufe stehen dann soziale Anpassungsschwierigkeiten ohne Auswirkungen auf die Integrationsfähigkeit, die mit einem GdB von 10-20 bewertet werden. Die höchste Kategorie sind Auswirkungen, die die Integration in Lebensbereiche auch mit umfassender Unterstützung nicht ermöglichen und einen GdB von 80-100 bedeuten.
Ab einem GdB von 50 liegt eine Schwerbehinderung vor, die einen Schwerbehindertenausweis rechtfertigt, mit dem verschiedene Vergünstigungen gewährt werden. Dazu gehören zum Beispiel "umfassende Unterstützungen" wie Schulbegleitungen, ambulant betreutes Wohnen oder ADHS-Coaching im Beruf.
Letzte Änderung: 11. Februar 2024
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