Über Dr. Ingrid Stapf:
Dr. Ingrid Stapf forscht am Internationalen Ethikzentrum der Universität Tübingen im Themenbereich der Kommunikations- und Medienethik sowie Kinderethik. Ein Schwerpunkt ihrer Forschung sind Kinderrechte in digitalen Umwelten. Sie leitet das BMBF-Projekt SIKID (Sicherheit für Kinder in der digitalen Welt), ist Herausgeberin einer medienethischen Reihe im Nomos-Verlag, Dozentin für Medienethik und engagiert sich im Bereich Kinder- und Jugendfilm sowie als Prüferin im Kinder- und Jugendmedienschutz.
Welche spezifischen Risiken und Gefährdungen sehen Sie für Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt und wie haben sich diese im Laufe der Zeit verändert?
Die digitale Welt ist – wie die analoge Welt – voller Herausforderungen, aber auch Potenziale. Kinder haben schon mit den Smartphone Zugang zu Informationen, Bildung, Unterhaltung und auch sozialer und politischer Teilhabe. Aber ähnlich wie in Städten existieren auch im Netz „dark corners“. Das Internet wurde von Erwachsenen gestaltet und ist nicht auf Minderjährige ausgerichtet. Obwohl laut einer Studie ein Drittel der weltweiten Internetnutzenden Menschen unter 18 Jahren sind, werden ihre besonderen Verletzlichkeiten oft zu wenig mitgedacht. Kinder entwickeln sich erst noch kognitiv und sozio-moralisch und sammeln Erfahrungen, die sie brauchen, um ihre eigenen Interessen zu verfolgen. Das, was sie als Kinder erleben, kann sich langfristig auf ihr Erwachsenenleben auswirken. Viele Angebote werden von jungen Menschen genutzt, ohne, dass ihre Interessen dabei, wie beispielsweise beim klassischen Kinderfernsehen, berücksichtigt werden. Online-Risiken werden als die „4Cs“ beschrieben: Contact Risks (Kontaktrisiken), Conduct Risks (Verhaltensrisiken), Content Risks (Inhaltsrisiken) sowie Contract Risks (Vertragsrisiken). Inhaltsrisiken, wie ethische Desorientierung, übermäßige Ängstigung oder Gewaltverherrlichung bei z.B. Pornografie oder Gewaltdarstellungen, stehen schon lange im Fokus des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Was durch soziale Medien, Messenger oder Online-Spiele hinzugekommen ist, sind Verhaltens- und Kontaktrisiken. Dies umfasst z.B. Cybermobbing und -bullying, Hate Speech, non-konsensuales Sexting oder auch Cybergrooming, die oft nicht im digitalen Kontext bleiben, sondern Kinder in ihrem Alltag betreffen. Gerade Cybergrooming kann bis zum Missbrauch oder gar lebensbedrohliche Situationen führen. Psychische oder körperliche Beeinträchtigungen sind die Folge, ohne dass dies Eltern notwendigerweise mitbekommen, da die mediale Nutzung zumeist individuell und mobil, und nicht mehr, wie bei den klassischen Massenmedien, im Kinder- oder Wohnzimmer erfolgt.
Wie können Kinder und Jugendliche aktiv in die Forschung einbezogen werden, um ihre Perspektiven und Bedürfnisse bezüglich der Sicherheit im digitalen Raum besser zu verstehen?
Empirische Forschung zur medialen Nutzung von Kindern ist ein wichtiger Baustein dafür, gute Regulierung im Interesse von Kindern zu entwickeln und dabei Befähigungsangebote und Schutzinstrumente zusammenzudenken. Davon abgesehen, dass Ergebnisse in der Forschung durch die aktive Einbindung von jungen Menschen reichhaltiger werden, haben Kinder durch die UN-Kinderrechtskonvention auch das Recht, dass sie in allen Angelegenheiten, die sie betreffen gehört und einbezogen werden. Für empirische Forschung heißt das, auch partizipative Forschung zu betreiben, d.h. Forschung, bei der Kinder als Co-Forschende agieren, indem sie z.B. im Vorfeld bei der Entwicklung der Methode und des Studiendesigns oder der Durchführung und Auswertung beteiligt werden. So lässt sich sicherstellen, dass Fragen in Interviews von Kindern überhaupt gut verstanden werden, weil beispielsweise Sprache bei Kindern oft anders funktioniert. Jüngere Kinder würden nicht sagen: „Mama, ich hatte gerade einen Fall von Cybergrooming“, sondern sie würden es anders ausdrücken oder aufgrund von Scham oder Schuldgefühlen gar nicht erst artikulieren. Kinder schon von Anfang an mit einzubeziehen, um auch zu erfahren, wie sie Gefährdungen erleben und erfahren, welche Situationen dazu führen (oder bei anderen, die sie kennen dazu geführt haben), aber auch welche Lösungsmöglichkeiten sie sehen, ist eine Bereicherung für Forschung, auch wenn sie sie aufwendiger und oft auch teurer macht. Hinzu kommen Hürden wie forschungsethische Bedenken. Gerade bei sensiblen Themen wie sexueller Gewalt besteht die Gefahr von Re-Traumatisierung oder dass Kinder in der Folge weniger am Netz partizipieren, weil sie mehr Ängste entwickeln, wenn andere davon erzählen (z.B. in Gruppeninterviews). Wichtig ist es daher, die Forschungsethik durch den gesamten Prozess mitzudenken und Vorsorgemaßnahmen zu treffen (z.B. ein Notplan oder die Kooperation mit Psycholog*innen oder Supervision) und die Kinder auch an den Ergebnissen angemessen zu beteiligen. Hierzu gibt es schon viele Konzepte und gute Ideen, aber wir stehen noch am Anfang, wenn es um Sicherheitsgefährdungen geht.
Wie können niedrigschwellige Sicherheitsinstrumente entwickelt werden, die Kindern und Jugendlichen helfen, sich in der digitalen Welt sicher zu bewegen?
Zunächst ist der beste Schutz, wenn es gute Angebote gibt, die alters- oder entwicklungsangemessen sind und Kinder in ihren Entwicklungsthemen abholen. Es gibt unzählige gut gemachte Kinderseiten oder Apps, die aber nicht gut finanziert oder bekannt sind. Hier sollten verstärkt Anreizsysteme geschaffen werden, weil Kinder die Gefährdungen ja zumeist nicht aktiv suchen, sondern auch über Zufälle oder aus Langeweile darauf stoßen. Ein Bereich, der aktuell wächst ist der Ansatz von „safety-by-design“, „needs-appropriate design“ oder gar „child rights by design“. So hat die „Digital Futures Commission“ jetzt ein Toolkit mit Design-Kriterien aus kinderrechtlicher Sicht gemeinsam mit Kindern erarbeitet, das für Informatiker*innen, Designer*innen oder Techniker*innen von digitalen Angeboten herangezogen werden kann. Die Ethik sollte also nicht nur kritisch darauf hinweisen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, sondern die Interessen besonders verletzlicher Gruppen sollten schon in der Entwicklung und Gestaltung Berücksichtigung finden. Es geht darum, Kindern die Möglichkeit zu geben, selbstbestimmt digitale Medien zu nutzen und dabei auch zu lernen, was ihr eigenes Wohlbefinden und ihre Sicherheit stärkt. Da Kinder aber eben vieles erst noch über Erfahrung lernen, braucht es immer auch Befähigungsangebote, z.B. über die Vermittlung von Medienkompetenzen oder auch durch Hilfsangebote und Unterstützungssysteme, z.B. über Hotlines für Kinder, Peer-to-Peer-Angebote (wie Medienscouts), aber auch Konzepte wie digitale Jugendarbeit (Digital Street Work). Dazu ist es essenziell, dass die Regulierung möglichst effektiv funktioniert und der Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden wird. Im Zusammenspiel von gesetzlichem, erzieherischen, präventiven aber auch positiven Kinder- und Jugendmedienschutz kann dies gelingen. Kinder sollten dabei möglichst beteiligt werden, ohne aber ihr Wohlbefinden zu beeinträchtigen.
Wie können wir sicherstellen, dass der Datenschutz von Kindern in der digitalen Welt gewährleistet wird, ohne ihre Möglichkeiten zur Teilhabe, zum Lernen und zur sozialen Interaktion einzuschränken?
Die Privatheit von Kindern ist auch ein Kinderrecht. Interessanterweise nennen Kinder in einer Studie auf die Frage, vor wem sie ihre Daten schützen wollen, zumeist ihre Eltern. Weil sie komplexere Zusammenhänge der Datenökonomie oft noch nicht abschätzen können sind sie sich gar nicht bewusst, dass beispielsweise Unternehmen ihre Daten auswerten, Profile oder ganze Dossiers erstellen oder personalisierte Werbung daraus ableiten können. Datenschutz ist ein wichtiger Bestandteil der Selbstbestimmung in freiheitlichen Demokratien – auch im Digitalen. Hierbei tauchen Spannungsfelder auf: dass zum Beispiel mit mehr Teilhabe und Partizipation am digitalen Leben, auch mehr Daten anfallen und verfügbar gemacht werden. Kinder sollten dabei immer die Wahl haben, eine wirklich informierte Einwilligung zu treffen. Dazu sollte ihnen verständlich und altersgerecht erklärt werden, was wie mit ihren Daten passiert und wozu sie ihre Einwilligung geben oder sie auch verwehren können. Schon für jüngere Kinder könnte das mit kurzen Clips oder Comics erläutert werden. Privacy-by-design ist eine weitere Maßgabe, die es ermöglicht, dass die Angebote und Voreinstellungen datenschutzkonform sind und Rechte von Kindern berücksichtigen. Aber letztlich kommt es auch hier auf gute Angebote an, die datensparsam sind und gewährleisten, dass soziale Interaktion, digital gestütztes Lernen oder Teilhabe nicht auf Kosten von Privatheit erfolgen müssen.
Inwiefern können digitale Medien und Online-Plattformen das ethische Verständnis von Kindern prägen oder beeinflussen, und wie können wir sicherstellen, dass Kinder in der digitalen Welt ein fundiertes ethisches Bewusstsein entwickeln?
Digitale Medien bieten unzählige Potenzialen für junge Menschen. Entscheidend dafür, dass Teilhabe unbeschwert und digitale Selbstbestimmung für Kinder möglich wird, ist, dass eine grundlegende Sicherheit gewährleistet wird. Ergänzend dazu sollten Kinder befähigt werden, um digitale Angebote Sinne ihrer eigenen Interessen zu nutzen, dabei aber auch die Interessen anderer zu berücksichtigen. Es geht um das Zusammenspiel von Selbst-, Sozial- und Sachkompetenzen. Dass Kinder beispielsweise auch selbst keine Bystander oder gar Täter*innen werden von Hassrede oder Mobbing, dass sie vielmehr einschreiten, Hilfe holen oder auch einen gesunden Umgang mit digitalen Medien finden, die ja oft so angelegt sind, dass es nicht einfach ist, zu stoppen. Digital Well-being ist hier ein wichtiger Begriff: wie kann ich die Nutzung so gestalten, dass die Vorteile für mich überwiegen? Aber all das gelingt nur, wenn der Kinder- und Jugendmedienschutz so greift, dass Anbieter in der Verantwortung stehen und eine Vielfalt von Angeboten auf dem Markt sind, die Kinder auch positiv ansprechen („positive Medien“) und, dass die bestehenden Hilfsangebote auffindbar und vernetzt sind. Wichtig ist auch, dass Eltern und Lehrkräfte dies unterstützen und gerade bei Sicherheitsgefährdungen Kooperationen mit Polizei und Strafbehörden bestehen und möglichst präventiv angesetzt wird. Ein ethisches Bewusstsein auszubilden heißt dabei erst einmal, dafür sensibel zu sein, dass es gleichermaßen Chancen wie Risiken gibt, welche Möglichkeiten es gibt, bewusste Entscheidungen zu treffen (welche Angebote und welche Risiken nimmt das Kind in Kauf, um bestimmte Angebote nutzen zu können oder wo gibt es bessere Alternativen?), dass es immer wichtig ist zu differenzieren (für welche Kinder sind welche Angebote in welchen Kontexten problematisch und wie kann das einzelne Kind befähigt werden?). Letztendlich geht es um eine verantwortete Freiheit und um die Förderung und Ermöglichung von Selbstbestimmung. Und im Raum des digitalen Netzes geht es dabei immer auch um demokratische Werte und Grundrechte. Hierzu sind gesamtgesellschaftliche Diskurse ebenso wichtig, wie Kommunikation in der Familie oder das Aufgreifen konkreter Erfahrungen im schulischen und außerschulischen Kontext. Bei all dem ist es zentral, Kinder anzuhören und zu beteiligen, denn sie haben nicht nur das Recht dazu, sondern sind auch die Gestalter*innen unserer Zukunft.
Welche weiterführenden links gibt es im Internet, die Betroffene und Interessierte gut informieren können?
Medienscouts Peer-to-Peer-Beratung: https://www.juuuport.de/beratung BMBF-Forschungsprojekt SIKID (Sicherheit für Kinder in der digitalen Welt): https://uni-tuebingen.de/de/217161 Kinderrechtlich fundierte Hilfsangebote im Netz: https://www.helpando.org/hilfe Themeninformation, Unterrichts- und Erziehungsmaterial: https://www.klicksafe.de/ Überblick Qualitative Kinderseiten im Netz: https://seitenstark.de/ Überblick Kinder und Jugendmedienschutz: https://www.bzkj.de/
Letzte Änderung: 25. September 2023
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