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Pflege

Altenpflege

Geschrieben von Roman Loran

Haben Sie sich bereits Gedanken darüber gemacht, was geschieht, wenn Sie oder Ihr Angehöriger ein Alter erreichen, in dem Pflegehilfe notwendig wird?

Die Altenpflege ist in Deutschland ein oft diskutiertes Thema. Vor allem weil unsere demografische Entwicklung darauf hindeutet, dass der prozentuale Anteil der Pflegebedürftigen immer weiter steigen wird.

Momentan sind ca. 5 Millionen Deutsche pflegebedürftig. Die meisten davon sind über 60 Jahre alt.

Um möglichst gut auf die Zukunft vorbereitet zu sein, macht es durchaus Sinn sich bereits vor dem Eintreten einer entsprechenden Situation, Gedanken zu dem Thema Altenpflege zu machen. Sei es für sich selbst oder Ihre Familie.

Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit, gibt es verschiedenste Möglichkeiten den Bedürfnissen des Betroffenen gerecht zu werden. Dank des Pflegegrad-Systems der Pflegekassen stehen Hilfebedürftigen und deren Angehörigen diverse Geld- und Pflegesachleistungen zur Verfügung, um den Lebensabend etwas angenehmer zu gestalten.

1. Welche Wohnformen gibt es in der Altenpflege?

Wie schon erwähnt passt sich die Form und das Ausmaß der Pflegehilfe, der Pflegebedürftigkeit des Betroffenen an. Es gibt insgesamt 5 Pflegegrade , die Aufschluss darüber geben, wie hoch der Pflegebedarf ist und welche damit verbundenen Leistungen einher gehen. Je höher die Geld- und Pflegesachleistungen ausfallen, desto mehr Spielraum haben Pflegebedürftige und deren Angehörige in der Auswahl der Pflegehilfe und Wohnform.

Generell gibt es zwei Formen der Pflege: die ambulante und die stationäre Pflege.

Ambulante Wohnformen Stationäre Wohnformen
Zuhause wohnen bleiben Seniorenresidenz
Senioren-Wohngemeinschaft Seniorenheim / Pflegeheim
Mehrgenerationenhaus Hospiz
Betreutes Wohnen

2. Altenpflege zuhause: welche Möglichkeiten und Unterstützung gibt es?

Mit Veränderungen zurechtzukommen wird mit zunehmendem Alter immer schwieriger. Daher ist es nachvollziehbar, einem Pflegebedürftigen die Geborgenheit der eigenen vier Wände erhalten zu wollen.

Doch welche Unterstützung kann ich in Bezug auf Altenpflege erhalten, wenn die betroffene Person zuhause versorgt wird?

a) Häusliche Pflege durch Angehörige oder Bekannte

Bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Bekannte gibt es einige Leistungen, die man aus der Pflegekasse beanspruchen kann. Diese variieren von Pflegegrad zu Pflegegrad.

(1) Pflegegeld

Das Pflegegeld ist für Familienmitglieder und andere freiwillige Pflegende gedacht, die den Hilfebedürftigen zuhause bei allem unterstützen, wozu er oder sie nicht mehr selbstständig in der Lage ist.

Es soll den Helfern selbst etwas Unterstützung bieten und sie für ihren selbstlosen Einsatz belohnen.

Pflegegrad Pflegegeld pro Monat
Pflegegrad 1 kein Anspruch
Pflegegrad 2 316 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro

Das Pflegegeld ist nur für Menschen ab Pflegegrad 2 zugänglich.

Es wird an den Pflegebedürftigen überwiesen, nicht an dessen pflegende Angehörige .

(2) Pflegesachleistungen

Die Pflegesachleistungen sind für ambulante Pflegedienste gedacht. Diese besuchen den Hilfsbedürftigen zuhause, um alle anfallenden pflegerischen Aufgaben zu übernehmen. Für beruflich stark eingebundene Menschen ist dies eine sehr gute Alternative, ihrem pflegebedürftigen Familienmitglied Unterstützung zu garantieren ohne sie oder ihn ihres/seines Zuhauses zu entreissen.

Pflegegrad Pflegesachleistungen
Pflegegrad 1 0 Euro
Pflegegrad 2 724 Euro
Pflegegrad 3 1.363 Euro
Pflegegrad 4 1.693 Euro
Pflegegrad 5 2.095 Euro

Wenn sich Angehörige die Pflege mit einem ambulanten Pflegedienst teilen wollen, ist dies dank der sogenannten Kombinationsleistungen ebenfalls möglich.

(3) Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag ist für alle Pflegegrade gedacht. Er soll, wie der Name bereits verrät, zur Entlastung dienen. Dabei ist jedoch die Entlastung der freiwilligen Pfleger gemeint, die sich aufopferungsvoll um den Pflegebedürftigen kümmern.

Diese Leistung ist zweckgebunden und darf nur für Entlastungs- und Betreuungsleistungen bzgl. der Altenpflege verwendet werden.

Beispiele für zweckgebundnen Leistungen:

  • Haushaltshilfe
  • betreute Gruppen
  • Einkaufshilfe
  • Spazierbegleitung

Pflegegrad Entlastungsbetrag
Pflegegrad 1 125 Euro
Pflegegrad 2 125 Euro
Pflegegrad 3 125 Euro
Pflegegrad 4 125 Euro
Pflegegrad 5 125 Euro

b) Senioren-Wohngemeinschaft

Für gesellige Menschen mit Pflegegrad ist eine Senioren-WG zu empfehlen. Hier ziehen mehrere Pflegebedürftige in eine gemeinsame Wohnung oder ein gemeinsames Haus.

Oft werden die Senioren-WG's von Teilzeit- oder auch Vollzeitpersonal betreut.

Ein klarer Vorteil liegt z.B. in der Kostenteilung der Miete. Auch ambulante Pflegedienste können geteilt werden, indem Pflegesachleistungen zusammengelegt werden.

Die Pflegekassen unterstützen Wohngemeinschaften von Menschen mit Pflegegrad und gewähren den Bewohnern einen Gründungszuschuss von jeweils 2.500 Euro. Der Gesamtzuschuss ist auf 10.000 Euro bzw. max vier Bewohner begrenzt.

Zusätzlich erhält jeder Bewohner einen Wohngruppenzuschlag von monatlich 214 Euro. Damit kann die Organisation bzw. das Management der Wohngemeinschaft in professionelle Hände gelegt werden.

Vorteile

  • aktiv bleiben durch Gesellschaft
  • Kostenteilung
  • gegenseitige Unterstützung
  • Gründungszuschuss
  • Wohngruppenzuschuss

Nachteile

  • Gemeinschaftsbad u. Küche
  • wenig Privatsphäre

c) Betreutes Wohnen bzw. Service-Wohnen

Das betreute Wohnen erfreut sich in der Altenpflege größter Beliebtheit. Es kombiniert die Annehmlichkeiten einer eigenen Wohnung mit der pflegerischen Unterstützen eines Seniorenheims.

Der Pflegebedürftige bezieht hierbei eine barrierefreie Wohnung innerhalb eines Wohnkomplexes, der meist von einer privaten Firma unterhalten wird.

Die Bewohner einer solchen Einrichtung haben Zugriff auf Pflegepersonal und Gruppenaktivitäten. Diverse Erledigungen können auf Anfrage in den Service übernommen werden.

Darunter fällt z.B.:

  • Reinigung der Wohnung
  • Fahrdienste
  • Wäscheservice
  • Einkaufsservice
  • Besuchs- und Begleitdienste
  • Mahlzeitenservice
  • Medizinische Fußpflege
  • Unterstützung bei amtlichem Schriftverkehr und Behördengängen

Eine gewisse Eigenständigkeit ist allerdings Voraussetzung, um für diese Wohnform in Frage zu kommen. Häufig dient das betreute Wohnen als Übergangslösung bis die gesundheitlichen Umstände eine vollstationäre Pflege erforderlich machen.

Wer lieber in der eigenen Wohnung bleiben will, hat folgende Option:

Ambulant Betreutes Wohnen

Auch hierfür gibt es Services in der Altenpflege. Man kann sich ein individuelles Service-Paket zusammenstellen, mit allen Unterstützungen, die man im Alltag benötigt.

Zusätzlich kann man den Zuschuss der Pflegekassen zur Wohnraumanpassung von 4.000 Euro nutzen, um seine Wohnung barrierefreier zu gestalten.

d) Mehrgenerationenhaus

Sind die finanziellen und räumlichen Umstände gegeben, macht es Sinn über ein Mehrgenerationenhaus nachzudenken. Dabei handelt es sich um eine Immobilie mit zwei separaten Wohneinheiten.

In der Praxis befindet sich meistens eine Einliegerwohnung im Erdgeschoss des Hauses. Diese ist barrierefrei und leicht zugänglich für ältere Familienmitglieder. Die Jüngeren wohnen in den oberen Etagen.

Klarer Vorteil ist die räumliche Nähe zu möglicherweise pflegebedürftigen Angehörigen. Dadurch ist die Organisation und Umsetzung der Pflege erheblich erleichtert.

Der einzige Nachteil könnte ebenfalls in der räumlichen Nähe liegen, da hierdurch das Konfliktpotential durch verringerte Privatsphäre erhöht wird.

3. Altenpflege im Heim: welche verschiedenen Einrichtungen gibt es?

Für Menschen mit hoher Pflegebedürftigkeit ist die Pflege in einem Heim oftmals der beste Kompromiss für alle Beteiligten. Wenn die Umstände es erforderlich machen, in die stationäre Pflege überzugehen, stehen Ihnen ebenfalls mehrere Optionen offen.

a) Seniorenresidenz

Eine Seniorenresidenz hat Ähnlichkeit mit einem Hotel. Man hat ein eignes Zimmer, inklusive Bad und kleiner Küche. Zudem gibt es eine Rezeption und diverse andere Annehmlichkeiten, wie Fitnessstudio, Pool und Garten.

Seniorenresidenzen sind auch häufig gut gelegen, um in der Freizeit die Umgebung, sowie Gastronomie und Einkaufsmöglichkeiten genießen zu können.

Zudem hat man die Möglichkeit auf das Betreuungsangebot der Residenz zuzugreifen. Solche Einrichtungen sind eng verbunden mit verschiedenen Ärzten und Kliniken und bieten dadurch älteren Menschen die perfekte Lebensumgebung.

Das Ganze hat natürlich seinen Preis. Mehrere Tausend Euro im Monat kann ein Zimmer in einer Seniorenresidenz kosten. Die Miete wird hier Pensionspauschale genannt und schwankt von Stadt zu Stadt erheblich. Der Standort und auch die Ausstattung der Einrichtung spielen dabei eine maßgebliche Rolle.

Seniorenresidenz im EU-Ausland:

Seniorenresidenzen im EU-Ausland werden immer beliebter. Vor allem Polen und Bulgarien erweitern ihr Angebot diesbezüglich stetig.

Solange Sie innerhalb der EU wohnen bleiben, können Sie weiterhin Pflegegeld beziehen

Seniorenresidenz außerhalb der EU:

Pflegegeld wird nicht an Versicherte, die im nichteuropäischen Ausland leben, gezahlt.

b) Seniorenheim und Pflegeheim

Wer rund um die Uhr Pflege benötigt, ist in einem Senioren- bzw. Pflegeheim am besten aufgehoben. Dort erhält der Pflegebedürftige nicht nur die beste Versorgung, auch werden Angehörige aus der Pflicht genommen und erheblich entlastet.

Der Umzug in ein Pflegeheim steht häufig in einem negativen Kontext. Allerdings gibt es auch einige bedeutsame Vorteile. Zum einem wird einer möglichen Vereinsamung entgegengewirkt. Zum anderen sind die Wohnräume in einem Seniorenheim perfekt auf Menschen mit Einschränkungen angepasst.

Weitere Vorteile:

  • 24/7 Pflege
  • schnelle medizinische Versorgung
  • Mahlzeiten
  • Gesellschaft
  • Gruppenaktivitäten
  • Ausflüge
  • Quality Time mit Angehörigen
  • keine Haushaltführung notwendig

Zu den Nachteilen gehören die hohen Kosten, die ein stationärer Pflegeplatz mit sich bringt. Die Leistungen aus den Pflegekassen reichen nicht aus, um die anfallenden Kosten für die Unterbringung in einem Seniorenheim zu gewährleisten. Eventuell wird eine finanzielle Stützung seitens der Angehörigen notwendig.

Pflegegrad Leistungen der Pflegekasse pro Monat
Pflegegrad 1 125 Euro (als Entlastungsbetrag, der für die Erstattung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden kann)
Pflegegrad 2 770 Euro
Pflegegrad 3 1.262 Euro
Pflegegrad 4 1.775 Euro
Pflegegrad 5 2.005 Euro

Die Kosten für einen stationären Pflegeplatz können sehr unterschiedlich ausfallen. Dabei zu berücksichtigen ist die Region, Lage, Ausstattung, Größe der Zimmer, Anzahl der Pfleger pro Bewohner usw. Ein Vergleich mehrerer Pflegeheime ist vor einer endgültigen Entscheidung definitiv zu empfehlen.

c) Hospiz

Ein Hospiz dient dem Zweck, einen todkranken Menschen in der letzten Phase seines Lebens zu begleiten. So gut es geht, soll dem Sterbenden eine möglichst angenehme Zeit bereitet werden.

4. Woher weiß ich, welche Altenpflege ich wählen soll?

Führen Sie ein klärendes Gespräch mit Ihren Angehörigen. Sprechen Sie alle Faktoren, die bei Wahl der Pflegeform eine Rolle spielen unverblümt aber einfühlsam an.

Gehen Sie alle Vor- und Nachteile durch und wägen Sie ab, was Ihnen oder dem Pflegebedürftigen am meisten zusagt.

Priorität sollte dabei die Deckung des Pflegebedarfs haben. Es ist wichtig sich selbst eingestehen zu können, auf Hilfe angewiesen zu sein. Das macht die Auswahl der Pflegeform wesentlich leichter und effizienter.

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