Die Pflegeversicherung und die Pflegekasse sind ein eingespieltes Team. Die Pflegekasse übernimmt den finanziellen Teil und zahlt Leistungen an Versicherte aus.
Auch die Ansprüche werden durch die Pflegekasse geprüft. Medisiegel zeigt auf, worin sich Pflegekasse und Pflegeversicherung unterscheiden und welche Aspekte der Pflegefinanzierung für Versicherte am interessantesten sind.
Die Pflegekasse ist eine eigenständige Institution. Dennoch ist sie organisatorisch an die Krankenkasse gebunden. Sie verwaltet Zahlungen und Ansprüche der Versicherten aus der Pflegeversicherung.
Die Hauptaufgabe der Pflegekasse liegt in der Erbringung der bestmöglichen Versorgung von Versicherten mit Pflegebedarf. Neben bloßen Sach- und Geldleistungen kümmert sich die Pflegekasse auch um die individuelle Beratung und Anpassung von Angeboten.
Um Versicherten mit Pflegebedarf eine optimale Beratung zu gewährleisten, haben Pflegekassen folgende Einrichtungen ins Leben gerufen:
Hier können sich Pflegebedürftige persönlich beraten lassen. Regionale Angebote können ermittelt und, wenn erforderlich, kombiniert werden.
Versicherte mit Pflegegrad 1 haben einmal jährlich die Möglichkeit kostenfrei eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen.
Ab Pflegegrad 2 ist eine regelmäßige Pflegeberatung sogar Pflicht.
Die Pflegekasse gehört zur Pflegeversicherung und kümmert sich um die mittel- bis langfristige Versorgung von Versicherten mit Pflegebedarf.
Die Krankenkasse wiederum bildet eine Einheit mit der Krankenversicherung und übernimmt Leistungen die sich z.B. aus einer Arztbehandlung oder einer akuten Erkrankung, die nur vorübergehende pflegerische Betreuung erfordert, ergeben.
Ein weiterer Unterschied von der Krankenkasse zur Pflegekasse ist, dass Leistungen aus der Pflegekasse nur eingefordert werden können, wenn der Versicherte über einen Pflegegrad verfügt.
Der Pflegegrad bestimmt den Pflegebedarf eines Hilfebedürftigen. Der Pflegebedarf wird anhand eines Gutachtens ermittelt, welches die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit des Antragstellers bewertet.
Es gibt insgesamt fünf
Je höher der Pflegegrad, desto höher ist der Pflegebedarf des Versicherten und die damit einhergehenden Leistungsansprüche.
Wie wird der Pflegegrad bestimmt?
Ein Gutachter ermittelt mithilfe von fünf Modulen die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit des Antragstellers und vergibt zu jedem Modul Punkte. Diese Punkte werden zum Schluss addiert und führen zur Ermittlung des Pflegegrads.
Der Gutachter führt zwar die Bewertung durch und vergibt die Punkte im Modulsystem. Jedoch ist es die Pflegekasse, die das endgültige Urteil über die Vergabe des Pflegegrads bestimmt.
Diese Module stehen bei einem Gutachten für Pflegegrad auf dem Prüfstand:
Menschen mit Pflegebedarf steht eine breite Palette an Leistungen zu, sofern sie für diese qualifiziert sind. Sach- und Geldleistungen hängen vor allem vom erteilten Pflegegrad ab.
Hier finden sie die wichtigsten Leistungen, die Pflegebedürftigen durch die Pflegekasse angeboten werden:
Das Pflegegeld ist für Angehörige oder andere freiwillige Pfleger vorgesehen. Versicherte ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf diese Leistung.
Bei der häuslichen Pflege können Pflegesachleistungen z.B. für die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst verwendet werden.
Es besteht die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. Diese werden dann gemeinsam anteilig ausgezahlt und als Kombinationsleistung bezeichnet.
Für die dauerhafte Pflege in einem Pflegeheim werden Zuschüsse gezahlt. Allerdings reichen diese für gewöhnlich nicht aus, um alle Kosten zu decken.
Diese Leistung ergänzt die häusliche Pflege um eine teilstationäre Komponente.
Ermöglicht das Einsetzten eines Ersatzpflegers, wenn der übliche freiwillige Pfleger durch Krankheit verhindert ist oder sich um Urlaub befindet.
Sollte stationäre Pflege temporär notwendig sein, aufgrund von Verzögerung der häuslichen Pflege, so greift die Kurzzeitpflege helfend ein.
Der Entlastungsbetrag kann z.B. zum Beschäftigen einer Haushaltskraft oder einer Betreuung eingesetzt werden. Diese Leistung ist Zweckgebunden.
Bei Arbeitsausfall durch eine notwendig gewordene temporäre Pflege wird Lohnersatz in Form von Pflegeunterstützungsgeld geleistet.
Bei der häusliche Pflege werden Zuschüsse für den Umbau zum barrierefreien Wohnen geleistet.
Wirft man einen Blick auf die Leistungen der Pflegekassen, fällt einem schnell auf, dass die entstehenden Kosten, die bei der Pflege eines Hilfebedürftigen entstehen, keines Falls gedeckt werden. Es ist eher als Zuschuss zu werten.
Macht es also Sinn eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen?
Bevor man sich dazu entscheidet, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen, sollte man einige Punkte bedenken:
Sobald Sie für Sich selbst die wichtigsten Fragen beantwortet haben, können Sie Angebote von diversen Anbietern einholen. Sie sind an keinen Versicherer gebunden, da die Pflegezusatzversicherung ein freiwilliger Zusatzservice ist.
Die Pflegeversicherung ist für alle Bürger Pflicht. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.
Es gibt jedoch auch Unterschiede.
Gesetzlich Versicherte Personen sind an die Pflegeversicherung gebunden, die ihrer Krankenversicherung angehört.
Wohingegen privat Versicherte ihre Pflegeversicherung frei wählen dürfen. D.h. der Versicherungsanbieter für die sogenannte Pflege-Pflichtversicherung (PPV) kann unabhängig von der Privatversicherung eingesetzt werden.
Die Pflegeberatung spielt eine sehr hilfreiche Rolle bei der Organisation rundum die Pflegefinanzierung.
Pflegebedürftigen und Angehörigen wird verständlich erklärt, welche Ansprüche ihnen zustehen und wie diese am sinnvollsten eingesetzt werden sollten.
Der Pflegeberater analysiert die finanzielle Situation des Betroffenen und hilft dabei die zur Verfügung stehenden Ressourcen optimal zu nutzen. Dazu erstellt er ein Budgetplan, der möglichst effizient bei der Bewältigung des Pflegebedarfs unterstützt.
Zudem hilft der Pflegeberater nach Fördermöglichkeiten zu suchen, die in individuellen Fällen Unterstützung leisten könnten. Sollten staatliche Leistungen, wie Sozialhilfe, bisher ungenutzt geblieben worden sein, macht er auch darauf aufmerksam.
Bei Fragen rundum Antragstellungen, alternativen Pflegeeinrichtungen, Steuern und Erbschaft kann Ihnen der Pflegeberater ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Sollten Sie Sich in einer Situation wiederfinden, in der Sie oder ein Angehöriger Pflege benötigen, zögern Sie nicht lange und stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad bei Ihrer Krankenkasse. Diese leitet Ihr Anliegen an die Pflegeversicherung weiter.
Sie können den Antrag schriftlich stellen oder bei Ihrem Versicherer anrufen.
Erwähnen Sie in Ihrem Schreiben oder im Telefonat, dass Sie einen Pflegegrad beantragen, bzw. Leistungen aus der Pflegekasse beanspruchen möchten.
Daraufhin wird Ihnen die Pflegekasse ein Formular zusenden, welches vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller unterschrieben, zurückgeschickt werden muss.
Sobald Ihre Angaben geprüft wurden, vereinbart die Pflegekasse einen Termin zur Begutachtung des Pflegebedürftigen. Das Gutachten wird bei dem Betroffenen zuhause durch einen Gutachter vorgenommen.
Menschen mit Pflegebedarf können in vielen Fällen auf die Unterstützung ihrer Familien zählen. Die Pflege durch Angehörige ist keine Seltenheit und wird durch Leistungen der Pflegekassen unterstützt.
Das Pflegegeld ist für
Pflegegeld erhalten nur Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher.
Das Pflegegeld wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, nicht an die pflegende Person. Die Abtretung der Zahlung muss privat geregelt werden.
Der Entlastungsbetrag steht allen Menschen mit Pflegegrad zu. Er ist für Betreuungs- sowie Entlastungsleistungen gedacht und darf nur zweckgebunden eingesetzt werden.
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro kann für Haushaltshilfen, Betreuungsdienste oder Gruppenbeiträge genutzt werden. Somit wird Angehörigen eine kleine Unterstützung bei der Bewältigung des Pflegebedarfs geboten.
Pflegekassen bieten Angehörigen kostenlose Kurse an, die ihre Fähigkeiten in der Pflege verbessern sollen. Dadurch soll die häusliche Pflege für Pflegebedürftige sowie Pfleger optimiert werden.
Ferner dürfen pflegende Angehörige auf regelmäßige Beratungen zurückgreifen. Diese sind z.B. sinnvoll, wenn sich der Pflegebedarf des Hilfebedürftigen verändert oder von häuslicher auf stationäre Pflege übergegangen werden soll.
Die Kostenübernahme von Hilfsmitteln ist üblicherweise Aufgabe der Krankenkassen. Handelt es sich jedoch um Pflegehilfsmittel, greift die Pflegekasse ein.
Pflegehilfsmittel sind medizinische Produkte, die für die Pflege von hilfebedürftigen Menschen benötigt werden.
Dabei unterscheidet man zwischen zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:
Technische Pflegehilfsmittel werden in der häuslichen Pflege benötigt. Diese Hilfsmittel sind gewöhnlich für den langfristigen Gebrauch ausgelegt.
Darunter fallen z.B.:
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Hilfsmittel, die schnell verbraucht sind und oft auch nur einmal verwendet werden können.
Darunter fallen z.B.:
Die Pflegekasse gewährt einen Zuschuss in Höhe von 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Anspruch auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel haben nur Pflegebedürftige, die sich nicht in einer vollstationären Einrichtung betreuen lassen.
Das bedeutet bei häuslicher Pflege, Senioren-WG oder betreutem Wohnen besteht ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel.
In der Tat hat sich seit der Pflegereform in 2017 einiges verändert. Zwar bezeichnen viele die Einstufung der Pflegekassen immer noch als "Pflegestufe", jedoch wird diese nunmehr Pflegegrad genannt. Das drei-stufige System wurde durch ein fünf-stufiges System ersetzt.
Größte Neuerung ist, dass jetzt auch kognitive Beeinträchtigungen zur Vergabe von Pflegegraden führen. Das ist vor allem für die vielen Demenzpatienten eine erfreuliche Neuerung.
Das Begutachtungsverfahren zur Ermittlung des Pflegebedarfs wurde ebenfalls überarbeitet. Der Pflegeaufwand wird nicht mehr in Minuten gemessen. Ein Gutachter beurteilt von nun an den Antragsteller mithilfe eines Modulsystems. Das System soll die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit möglichst präzise einschätzen.
Ein Punktesystem hilft schließlich bei der Festlegung des Pflegegrad.
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