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Pflege

Barrierefreies Wohnen zu Hause

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Geschrieben von
Roman Loran

Kurzgesagt

Definition von barrierefrei:

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.

Nutzer von barrierefreiem Wohnen:

  • Senioren
  • Menschen mit körperlichen Einschränkungen

Finanzierungsmöglichkeiten für barrierefreies Wohnen:

  • Zuschüsse der Pflegekasse von einmalig 4000 Euro für Menschen mit Pflegegrad
  • Zinsvergünstigtes KfW-Bank-Darlehen i.H.v. 50.000 Euro
  • KfW-Investmentzuschuss bis zu 6.125 Euro

Vorteile von barrierefreiem Wohnen:

  • Selbstständigkeit
  • Privatsphäre
  • Wertsteigerung der Immobilie
  • erhöhte Sicherheit im Alltag

Sollte man sich dafür entscheiden, seinen Lebensabend in den eigenen vier Wänden zu verbringen, macht es Sinn frühzeitig Vorkehrungen zu treffen. Ein möglichst barrierearmer Wohnraum hilft dabei, sein Zuhause in Sicherheit genießen zu können. Medisiegel erklärt, was barrierefreies Wohnen bedeutet und welche Fördermöglichkeiten es gibt.

Was ist barrierefreies Wohnen?

Mit dem Alter fallen einem Dinge wie z.B. Treppensteigen und baden wesentlich schwerer als in jungen Jahren. Wohnräume mit Stolperfallen, Treppen und schwer erreichbaren Schränken sind wenig geeignet, wenn Sie Sich dafür entscheiden, bis ins Hohe Alter zuhause wohnen zu bleiben.

Doch wer gibt schon gerne sein Zuhause auf, um in ein Pflegeheim zu ziehen? Hat man sich doch Jahre lang mühe gegebenen, das eigene Heim in einen Ort des Wohlfühlens zu verwandeln.

Was sollte man also tun, um sein Zuhause zu bewahren?

Barrierefreies bzw. barrierearmes Wohnen ist in diesem Fall das Zauberwort.

Doch was bedeutet barrierefreies bzw. barrierearmes Wohnen?

Ganz einfach ausgedrückt bedeutet barrierefrei, dass Menschen mit Einschränkungen ohne fremde Hilfe etwas betreten oder benutzen können. Sei es einen Raum, ein Gerät oder ein Verkehrsmittel.

Mit barrierefreiem Wohnen ist ein Wohnumfeld gemeint, dass einem Pflegebedürftigen ermöglicht, ohne fremde Hilfe möglichst alle Räume und Funktionen zu nutzen. Damit ist vor allem die Nutzung des Badezimmers und der Küche gemeint. Aber auch das Hinlegen und Aufstehen aus dem eigenen Bett ist besonders wichtig.

Wer benötigt barrierefreies Wohnen?

Vor allem ältere Menschen profitieren von einem barrierearmen Umfeld. Häufig fällt ihnen das Treppensteigen und Baden besonders schwer. Treppenlifte und begehbare Duschen sind in diesem Fall hilfreiche Änderungen, die dazu beitragen, ein Stück Selbstständigkeit zurückzuerlangen.

Aber auch andere pflegebedürftige Menschen mit körperlichen Einschränkungen sind oft auf ein barrierefreies Zuhause angewiesen.

Was sind die Vorteile von barrierefreiem Wohnen?

Einige Vorteile von barrierefreiem bzw. barrierearmen Wohnen liegen klar auf der Hand. Hier sind die wichtigsten Vorteile im Überblick:

Selbstständigkeit und Privatsphäre

Durch leichten Zugang zu allen Räumen und Funktionen der Wohnung bzw. des Hauses bekommen pflegebedürftige Menschen einen erheblichen Teil ihrer Selbstständigkeit und auch ihrer Privatsphäre zurück.

Sind sie ansonsten auf die Unterstützung von Angehörigen angewiesen, können Wohnraumanpassungen dazu führen, dass der Pflegebedürftige plötzlich völlig alleine im Alltag zurecht kommt.

Demnach führt ein barrierefreier Wohnraum zur Entlastung beider Parteien.

Sicherheit

Ein weiterer wichtiger Vorteil besteht in der erhöhten Sicherheit. Ein angepasster Wohnraum, der den Fähigkeiten des Pflegebedürftigen entspricht, verringert das Sturz- und Unfallrisiko erheblich.

Zudem dürfen sich Angehörige etwas weniger Sorgen machen, sollte der Pflegebedürftige eine Zeit lang auf sich selbst gestellt sein.

Wertsteigerung

Barrierefreie Immobilien erfreuen sich steigender Beliebtheit. Der Bedarf nach behindertengerechten Wohnräumen steigt tendenziell und erhöht demnach den Wert einer entsprechenden Immobilie.

Welche Wohnräume sollten barrierefrei gestaltet werden?

Es kann vorkommen, dass nicht alle Räume in der Wohnung bzw. im Haus angepasst werden müssen. Auf welche Bereiche jedoch besonders zu achten ist, erfahren Sie hier:

Eingangsbereiche

Eingangsbereiche, wie Haustüren oder Balkontüren weisen häufig kleine Stufen auf. Diese können leicht übersehen werden und erhöhen die Sturzgefahr. Deshalb macht es Sinn diese Gefahr zu eliminieren, indem man z.B. eine Rollstuhlrampe oder ein ähnliches Rampensystem anbringt. Diese Rampen sind in der Regel mobil und können je nach Bedarf installiert werden.

Bei größeren Höhenunterschieden kann sogar der Einsatz eines kleinen Aufzugs oder auch eines Hublifts in Betracht gezogen werden.

Manche Bedingen machen allerdings eine bauliche Maßnahme fällig. Deshalb macht es Sinn, die Meinung eines Experten in Anspruch zu nehmen.

Treppen innerhalb des Wohnraums

Auch wenn das Treppensteigen noch möglich ist, macht es Sinn die Sturzgefahr zu minimieren. Dies ist zum Beispiel durch das anbringen von Lichtern, oder sogenannten LED, an den einzelnen Stufen zu erreichen.

Sie weisen dem Pflegebedürftigen den Weg, auch wenn das Deckenlicht ausgeschaltet bleibt und sorgen dafür, dass keine Stufe übersehen oder ausgelassen wird.

Ein beidseitiges Geländer hilft dabei, das Gleichgewicht zu bewahren und bei Schwindel- oder Schwächeanfällen sicheren Halt zu haben.

Für rutschige Treppenoberflächen kann das Anbringen von rutschfesten Belägen in Betracht gezogen werden.

Badezimmer

In Sachen Privatsphäre ist sicherlich eine uneingeschränkte Nutzbarkeit des Badezimmers oberste Priorität. Das gilt für Pflegebedürftige genauso wie für pflegende Angehörige .

Das Ein- und Aussteigen in eine Badewanne ist körperlich herausfordernd. Zudem birgt es die Gefahr plötzlich auszurutschen und sich an der harten Wanne oder am stumpfen Wasserhahn zu verletzen.

Eine wesentlich bessere Alternative für die Körperpflege eines Pflegebedürftigen mit Bewegungseinschränkungen, ist eine begehbare Dusche. Es sollte keine Stufe im Eingangsbereich vorhanden sein. Im Idealfall findet sich in der Dusche sogar eine Sitzbank sowie Griffe, die das sichere Hinsetzen und Aufstehen unterstützen.

Auf Griffe neben dem WC sollte ebenfalls nicht verzichtet werden.

Küche

Eine erleichterte Bedienung der Küche trägt ebenfalls wesentlich zum Erhalt der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen bei. Die Küchenutensilien sollten sehr einfach erreichbar und in ihrer Beschaffenheit leicht für Menschen mit Einschränkungen zu bedienen sein.

Schlafzimmer

Das Herz eines jeden Schafzimmers ist das Bett. Da Schlaf besonders wichtig ist, sollte hierbei auf keinen Fall gespart werden. Ein passendes Bett trägt zum täglichen Wohlbefinden bei und sollte den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen exakt angepasst werden.

Bei vorliegenden Bewegungseinschränkungen sollte ein Pflegebett in Erwägung gezogen werden. Es erleichtern das Aufstehen und Hinlegen durch seine elektrische Aufrichtungsfunktion enorm. Zudem kann man Griffe an den Seiten und über dem Bett anbringen.

Lichter mit Bewegungssensor können besonders bei nächtlichen Toilettengängen von großem Nutzen sein und bei der Orientierung helfen.

Habe ich Anspruch auf Zuschüsse für barrierefreies Wohnen?

Das Umbaumaßnahmen ins Geld gehen können, ist jedem klar. Gibt es Fördermöglichkeiten für Pflegebedürftige, um die Kosten ein wenig einzudämmen?

Tatsächlich haben Menschen mit Pflegegrad einen Anspruch in Bezug auf barrierefreies Wohnen. Die Pflegekasse gewährt einen Zuschuss von einmalig 4.000 Euro für eine Barrierereduzierung des Wohnraums.

Voraussetzung ist jedoch, dass die Umbaumaßnahmen eine erhebliche Verbesserung der Lebenssituation des Pflegebedürftigen bewirken.

Erfreulich ist auch, das weitere 4.000 Euro genehmigt werden können, sollte sich der Pflegebedarf bzw. die Lebenssituation des Betroffenen verändern.

Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit bietet die KfW-Bank. Hier bekommt man einen Kredit in Höhe von 50.000 Euro mit niedrigen Zinsen. Das Geld kann für sämtliche barrierereduzierenden Umbaumaßnahmen verwendet werden. Alternativ von man sich für einen Investitionszuschuss von höchstens 6.250 Euro entscheiden. Beide Möglichkeiten setzen jedoch eine Beantragung vor dem Beginn der Umbaumaßnahmen voraus.

Darf eine Mietwohnung barrierefrei umgestaltet werden?

Es ist jedem gestattet – sowohl Eigentümer als auch Mieter – das eigene Wohnumfeld barrierearm zu gestalten. Nach § 554a, Abs. 1, Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zur Barrierefreiheit kann jeder Mieter von seinem Vermieter die Zustimmung für bauliche Veränderungen am Mietobjekt einfordern, wenn er ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn entweder er oder ein Familienmitglied eine körperliche Einschränkung hat.

Planen Sie also eine Wohnraumanpassung in einer Mietwohnung vorzunehmen, muss zunächst die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Der Vermieter hat jedoch das Recht die Zustimmung zu verweigern. Dieses Recht steht ihm zu, wenn "sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes das Interesse des Mieters an einer behindertengerechten Nutzung der Mietsache überwiegt“

Die Zustimmung des Vermieters zur Barrierereduzierung ist jedoch nicht für alle Maßnahmen notwendig. Nur solche, die in die Bausubstanz eingreifen, müssen vom Eigentümer genehmigt werden.

Zu Maßnahmen zur Barrierereduzierung, die in die Bausubstanz eingreifen, zählen z.B.:

  • entfernen von Schwellen an Türen
  • installation eines Hublifts
  • barrierefreie Dusche

Das Anbringen von Griffen und ähnlichen Anpassungen, erfordert keine Genehmigung seitens des Vermieters.

Im Normalfall gestatten Vermieter, ihre Immobilie barrierefrei umzugestalten zu lassen. Auch, wenn es sich dabei um größere Projekte handelt. Ihm entstehen dadurch nämlich keine wirklichen Nachteile - im Gegenteil sogar- der Wert eines barrierefreien Mietobjekts ist im Vergleich zu ähnlichen Immobilien ohne diese Eigenschaft, etwas höher angesiedelt.

Ein weiterer Vorteil ist die Bindung des Mieters an die Mietwohnung. Es ist unwahrscheinlich, dass ein Mieter eine andere Wohnung bezieht, nachdem die aktuelle Wohnung exakt seine Bedürfnisse angepasst wurde.

Darf meine Eigentumswohnung bzw. mein Haus uneingeschränkt angepasst werden?

Solange die geplanten Maßnahmen keine Baugenehmigung erfordern, dürfen Eigentümer Ihre Immobilie nach belieben verändern und anpassen.

Achtung

Sollten Sie Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus sein, müssen Sie darauf achten, das Anpassungen, die Gemeinschaftsflächen miteinbeziehen, unbedingt vorher von der Eigentümergemeinschaft abgesegnet werden müssen.

Barrierefreies Wohnen: Tipps und Tricks für Ihr Zuhause

Man kann den Wohnraum auch durch das Verändern von Kleinigkeiten etwas sicherer für Pflegebedürftige Menschen gestalten. Hier ein Paar Kniffe, die schnell umsetzbar sind:

Tipp 1:

Entfernen Sie alle Gegenstände, die keinen Zweck erfüllen.

D.h. unnötige Dekoration usw. ausmisten und möglichst viel Raum für Bewegungsfreiheit schaffen.

Tipp 2:

Fußmatten sollten entweder am Boden festgeklebt oder eingelassen sein. Lose Gegenstände auf dem Boden sind Stolperfallen und erhöhen das Unfallrisiko für Pflegebedürftige.

Tipp 3:

Rutschige Oberflächen sollten durch das Anbringen von speziellen Folien "entschärft" werden. Besonders in der Badewanne empfiehlt es sich, rutschfeste Matten auszulegen. Viele Unfälle ereignen sich im Badezimmer. Mit kleinen Veränderungen lässt sich hier Schlimmeres vermeiden.

Tipp 4:

Menschen mit körperlichen Einschränkungen fällt im Alltag besonders das Aufstehen und Hinsetzen schwer. Um diesem Problem entgegenzuwirken, können Sie tiefe Sitzmöbel gegen höhere austauschen. Es ist wesentlich leichter von höheren Sofas aufzustehen als von niedrigen.

Auch das Bett sollte nicht allzu tief beschaffen sein.

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