Hilfsmittel, insbesondere Pflegehilfsmittel, sind wichtige Instrumente im medizinischen und pflegerischen Bereich. Medisiegel zeigt auf, welche Arten von Hilfsmitteln es gibt, welche Ansprüche für Menschen mit Pflegegrad bestehen und wofür diese eingesetzt werden.
Hilfsmittel in der Medizin sind Gegenstände, Instrumente oder Vorrichtungen, die in vielerlei Hinsicht Hilfe leisten können. Ihnen kommt eine signifikante Rolle in der Versorgung und Rehabilitation von Patienten zu.
Hilfsmittel dienen dazu, eine Krankheit zu diagnostizieren, sie zu behandeln, zu lindern oder ihre Auswirkungen zu kompensieren. Manchmal sind sie sogar fähig eine Kranken- oder Heilbehandlung erfolgreich abzuschließen.
In anderen Fällen assistieren sie dabei, eine sich anbahnende Behinderung zu vermeiden oder vorzubeugen. Wenn die Behinderung bereits existiert, können Hilfsmittel diese im Alltag ausbalancieren oder lindern.
Inzwischen gibt es zahlreiche Arten von Hilfsmitteln, da es etliche Formen einer Behinderung geben kann. Für diese gibt es wiederum unzählige Behandlungsformen. Deshalb ist es fast unmöglich alle verfügbaren Hilfmittel in Kürze aufzulisten.
Die meisten sind im Hilfsmittelverzeichnis und im Hilfsmittelkatalog erfasst. Hier finden derzeit mehr als 30.000 Hilfsmittel Erwähnung.
Es gibt verschiedenste Arten von Hilfsmitteln, denn die Auswahl erstreckt sich vom Rollstuhl bis hin zum Desinfektionsmittel. Die Anzahl von Hilfsmitteln ist enorm und erhöht sich mit dem technischen Fortschritt immer weiter.
Funktional unterscheidet man zwischen drei Arten von Hilfsmitteln.
Es gibt solche zur Krankenbehandlung, die unterstützend oder vorbeugend fungieren. Unterstützend dienen sie dann, wenn eine akute Erkrankung und ärztliche Behandlung besteht. Sie begünstigen eine Vorbeugung, wenn es darum geht, eine Verschlimmerung zu vermeiden. Dies ist beispielsweise bei Diabetes der Fall, wobei eine Verschlimmerung der Krankheit mithilfe eines Insulin-Pen unterbunden wird.
Eine weitere Art von Hilfsmitteln fasst solche, die der medizinischen Rehabilitation dienen. Wenn eine gesundheitliche Einschränkung so gravierend ist, dass eine Partizipation an alltäglichen Prozessen gefährdet oder bereits nicht mehr möglich ist, kommen diese Hilfsmittel zum Einsatz. Beispiele hierfür bilden Prothesen.
Klassifizierend unterscheidet man zwischen:
Technische Produkte wie Spritzen oder Inhalationsgeräte können ebenfalls Hilfsmittel sein. Sie helfen dem menschlichen Körper dabei, Medikamente aufzunehmen.
Diagnosegeräte unterstützen Ärzte und Ärztinnen bei der Diagnose von Krankheiten. Solche sind Blutdruckmessgeräte, Thermometer, Röntgen- und MRT-Geräte oder Stethoskope.
Therapeutische Hilfsmittel, wie etwa Inhalationsgeräte, Dialyse-Geräte oder Infusionspumpen, werden während der Behandlung eines Patienten verwendet.
Prothetische und orthopädische Hilfsmittel, wie künstliche Gliedmaßen oder orthopädische Schuhe und Einlagen, dienen teilweise als Erweiterung des Körpers und unterstützen bzw. ersetzen körperliche Funktionen.
Sehhilfen wie Brillen, Kontaktlinsen und Lupen korrigieren Sehprobleme, während Hörhilfen
Mobilitätshilfen, wie es der Name schon andeutet, unterstützen Menschen mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit.
Dazu zählen:
Verstellbare Arbeitsstühle mit speziellen Lehnen oder Sitzpolstern fallen unter die Hilfsmittel am Arbeitsplatz und letztendlich kann auch ein Assistenzhund als Hilfsmittel dienen.
Kommunikationshilfen umfassen Geräte und Software, die bei Sprach- und Kommunikationsstörungen hilfreich zur Anwendung kommen und den Pflegebedürftigen dabei helfen, sich auszudrücken. Solche sind meist Sprachcomputer oder Kommunikationsboards, aber auch Notrufsysteme.
Eine Unterkategorie der Hilfsmittel sind die Pflegehilfsmittel. Dem Namen entsprechend sind diese zielführend, wenn es darum geht, die Pflegebedürftigkeit einer Person zu vermindern, zu beseitigen oder auszubalancieren.
Auch bei den Pflegehilfsmitteln ist die Bandbreite der verfügbaren Gegenstände gewaltig. Dies kann ein Pflegebett oder ein Badewannenlift sein. Aber auch ein simples Verbrauchsprodukt wie Desinfektionsmittel gehört zu den Pflegehilfsmitteln.
Die Beschaffung eines Hilfsmittels geschieht generell in vier Schritten. Zunächst einmal sollte ein Arzt oder eine Ärztin eine medizinische Notwendigkeit diagnostizieren. Ärzt*innen können am besten bestimmen, welches Hilfsmittel geeignet ist oder benötigt wird. Zusätzlich können sie darüber aufklären, wie Sie Zugang erhalten und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Nach der Diagnose erteilt der Arzt oder die Ärztin eine Verordnung, in welcher detailliert beschrieben ist, welches Hilfsmittel Sie brauchen. Auch Therapeuten, wie Physiotherapeuten oder Orthopäden beispielsweise, können bestimmte Hilfsmittel verschreiben. Für die Kostenübername eines Hilfsmittels ist nicht immer eine Verordnung oder ein Rezept durch einen Arzt oder eine Ärztin notwendig, denn es besteht keine generelle Verordnungspflicht. Meistens wird zumindest eine Genehmigungspflicht durch die Krankenkasse verlangt.
In einem dritten Schritt geht es um den Kontaktaufbau zu einer Krankenkasse. Nachdem Sie das Rezept bekommen haben, müssen Sie sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Diese klärt mit Ihnen den finanziellen Aspekt bei der Beschaffung des Hilfsmittel. Dabei wird meistens verlangt, dass Sie bestimmte Dokumente einreichen, wie das ärztliche Rezept oder weitere Unterlagen.
Schlussendlich wird das Hilfsmittel nach der Genehmigung durch die Krankenkasse an den Patienten ausgehändigt. In bestimmten Fällen erfolgt die Ausgabe durch Fachleute, die das Hilfsmittel zunächst anpassen müssen, falls sichergestellt werden muss, dass es den individuellen Bedürfnissen entspricht. Dies ist beispielsweise bei Prothesen oder orthopädischen Hilfsmitteln der Fall.
Im Hilfsmittel-Verzeichnis der Krankenversicherung sind alle Hilfsmittel gelistet, für die die Krankenkasse die Kosten trägt. Allgemein erstatten Krankenkassen Hilfsmittel, die medizinisch notwendig sind und dabei helfen, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln oder zu lindern.
Die Kompensation der Kosten hängt von der medizinischen Notwendigkeit ab, sowie der ärztlichen Verschreibung und spezifischen Richtlinien der Krankenkasse.
Die Krankenkasse tilgt die Kosten meist nicht gänzlich. Oft müssen Sie, wie bei Medikamenten, einen begrenzten Kostenanteil dazu beisteuern. Wenn ein Arzt oder eine Ärztin eine medizinische Notwendigkeit bescheinigt und ein Rezept heraus gegeben hat, welches die Krankenkasse zuvor genehmigt hat, erstattet die Krankenkasse die Teilkosten für das Hilfsmittel.
Falls der Arzt oder die Ärztin ein Hilfsmittel verschreiben, das nicht im Hilfsmittelverzeichnis steht, höchstwahrscheinlich die vollen Kosten selbst tragen.
Bei Arbeitshilfsmitteln ist der Beschaffungsprozess anders geregelt. Solche müssen Sie beim zuständigen Rehabilitationsträger beantragen.
Suchen Sie einen Arzt oder eine Ärztin auf, der/die für die spezifische, medizinische Situation zuständig ist. Von der Art des benötigten Hilfsmittels abhängend, kann dies ihr Hausarzt oder ein Facharzt sein.
Der Arzt oder die Ärztin werden dann ihre medizinische Situation bewerten und einordnen. Außerdem wird festgestellt, ob ein Hilfsmittel benötigt wird, um ihre Gesundheit zu verbessern, Symptome zu lindern, oder eine Beeinträchtigung auszugleichen.
Das Rezept, das sie im Falle der medizinischen Notwendigkeit von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin erhalten, müssen sie in einem zweiten Schritt bei der Krankenkasse einreichen. Auf dieser Hilfsmittelverordnung sollten notwendige Informationen, wie die Art des benötigten Hilfsmittels und mögliche, spezifische Anpassungen, vermerkt sein.
Als Nächstes müssen Sie das Rezept bei ihrer Krankenkasse einreichen. Die Verordnung wird dann von der Krankenkasse hinsichtlich ihres Anspruchs geprüft. Dafür wird ihnen ein Zeitfenster von vier Wochen gewährt. Ansonsten verfällt das Rezept.
Die gesetzliche Krankenkasse informiert Sie nach der Einreichung darüber, ob Ihr ärztliches Hilfsmittel genehmigt wurde und bei welchen Versorgern Sie Ihr Rezept abholen dürfen. Meistens sind das Apotheken, Sanitätshäuser oder spezialisierte Fachgeschäfte. In nicht wenigen Fällen wird das Hilfsmittel auch direkt nach Hause geliefert.
Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel sollten nicht miteinander verwechselt werden. Auch wenn man bei der Unterscheidung manchmal durcheinander kommen kann, sind es doch zwei sehr verschiedene Kategorien.
Prinzipiell ist der Begriff „Hilfsmittel“ allgemeiner und inkludiert eine große Varianz an Gegenständen, die in erster Linie dazu dienen, eine Behinderung auszugleichen oder an ihrem Behandlungserfolg zu arbeiten.
Sie müssen per Rezept verordnet und meistens von der Krankenkasse freigegeben werden. Die Krankenkasse ist für die Hilfsmittel zuständig und übernimmt deren Bereitstellung.
Medizinische Hilfsmittel sind beispielsweise:
Pflegehilfsmittel hingegen, zielen darauf ab, die häusliche Pflege zu gewährleisten und zu erleichtern. Sie werden im Kontext der Pflegeversicherung erschlossen und sind spezielle Hilfsmittel, die dazu dienen, die selbstständige Lebensführung einer pflegebedürftigen Person so weit und so lange es geht, zu fördern.
Der Hauptunterschied ist folglich die spezifische Ausrichtung auf pflegerelevante Produkte und deren Finanzierung durch die Pflegeversicherung. Es ist kein Rezept notwendig.
Des Weiteren geht es mehr um die Linderung der Beschwerden und weniger um einen Behandlungserfolg. Dennoch kommt Pflegehilfsmitteln insofern Signifikanz zu, dass sie den Pflegebedürftigen dabei helfen, eigenständig und mobil zu bleiben, wie beispielsweise Aufstehhilfen, Pflegebetten oder Bettgitter.
Funktional unterscheidet man bei Pflegehilfsmitteln fünf Unterkategorien:
Auch die Pflegehilfsmittel sind in einem Pflegehilfsmittelverzeichnis bzw. einem Pflegehilfsmittelkatalog aufgelistet.
Nennbare Beispiele sind Toilettensitzerhöhungen, Gehhilfen, Spezialmatratzen, Inkontinenzprodukte, oder Anti-Dekubitus-Hilfsmittel oder auch Ess- und Trinkhilfen.
Pflegebetten oder Dusch- und Badhilfen erleichtern die Pflege, während Bettschutzeinlagen die Körperhygiene gewährleisten. Selbstständigkeit wird mithilfe von Notrufsystemen gefördert. Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch geeignet sind, sind Einwegprodukte wie Desinfektionsmittel oder ein Mundschutz.
Mit Hausnotrufsystemen sind technische Pflegehilfsmittel gemeint, die im Falle einer Notsituation aktiviert werden und eine direkte Verbindung zu einer Notrufzentrale aufbauen.
Oft werden diese in Form einer Kette oder als Armband installiert, sodass sie kontinuierlich getragen werden können. Auch Seniorentelefone besitzen heutzutage integrierte Notrufsysteme.
Mobile Notrufsysteme sind außerdem immer öfter mit GPS-Sendern ausgestattet, sodass der Standort der hilfsbedürftigen Person im Falle eines Notfalls sofort lokalisiert werden kann.
Dabei handelt es sich um spezielle Betten, die in der Höhe verstellbar sind. Oft kann man auch das Fuß- und Kopfteil anpassen. Ein Pflegebett kommt zum Einsatz, wenn eine pflegebedürftige Person bereits stark oder gänzlich in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt ist. Im Falle einer Bettlägerigkeit ist Hygiene und Körperpflege wichtig, weil viele alltägliche und pflegerische Prozesse dann im Bett stattfinden.
Ein Pflegebett bietet eine Vielfalt an Zubehör, das je nach Bedarf hinzugefügt und angepasst werden kann. Bettgitter werden beispielsweise seitlich angebracht, um das Sturzrisiko zu reduzieren und mehr Mobilität im Bett zu gewährleisten. Auch Aufrichthilfen oder Aufstehhilfen können unterstützend angebracht werden, genauso wie Beistelltische.
Zum Verbrauch geeignete Pflegehilfsmittel dienen der Verbesserung der Hygienebedingungen innerhalb der häuslichen Pflege. In erster Linie geht es darum, ein grundlegendes Infektionsrisiko zu unterbinden.
Dementsprechend handelt es sich meistens um Produkte, die regelmäßig verwendet werden und eine begrenzte Haltbarkeit besitzen.
Beispiele hierfür sind:
Pflegebedürftige Personen sollten über die richtige Anwendung dieser Verbrauchsprodukte informiert werden, um eine effektive Pflege zu gewährleisten. In einigen Fällen können diese Produkte von der Pflegeversicherung mitfinanziert werden.
Für die Beantragung von Pflegehilfsmitteln wird meistens keine ärztliche Verordnung verlangt. Es wird lediglich ein Antrag bei der Pflegekasse eingereicht, dessen Bearbeitung generell drei Wochen dauert.
Vor der Antragstellung muss zunächst die Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt werden. Das Ergebnis ermittelt den Pflegegrad. Im Anschluss berät die Pflegekasse darüber, welche Leistungen und Möglichkeiten der/die Pflegebedürftige hat.
In manchen Fällen kann eine ärztliche Verordnung für die Pflegehilfsmittel erforderlich sein, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Wenn die Pflegekasse den Antrag genehmigt, können die Pflegehilfsmittel ganz einfach über Fachhändler, Sanitätshäuser oder andere Dienstleister erstanden werden. Diese rechnen meistens direkt mit der Pflegekasse ab.
Die Pflegekasse ist äußerst hilfreich, weil sie für eine Großzahl an Pflegehilfsmitteln die Kosten nicht nur teilweise, sondern manchmal auch gänzlich erstattet. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wird den Pflegebedürftigen eine monatliche Pflegehilfsmittelpauschale von maximal 40 Euro gewährt. Voraussetzung dafür ist die Existenz einer anerkannten Pflegestufe bzw. eines Pflegegrads.
Des Weiteren muss nachgewiesen werden können, dass die pflegebedürftige Person zu Hause lebt (häusliche Pflege). Aber auch Wohngemeinschaften oder betreutes Wohnen zählen dazu.
Eine weitere Voraussetzung ist die Tatsache, dass die Pflege entweder ausschließlich, oder zumindest teilweise durch Angehörige erfolgt.
Digitale Pflegeanwendungen und digitale Gesundheitsanwendungen gehören zu einer neuen Gruppe technischer Hilfsmittel, die die Organisation der alltäglichen Pflege vereinfachen sollen. Die Einführung der Kurzbegriffe ist Teil einer Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen, die neue, innovative Lösungen für Patient*innen sowie Gesundheitsdienstleister eröffnen soll.
Es handelt sich um Anwendungsprogramme, die auf dem Smartphone, einem Tablet oder einem Computer genutzt werden können. Die digitalen Programme sollen dazu beitragen, dass Pflegebedürftige oder alleinstehende Senioren so lange wie möglich sicher und komfortabel zuhause wohnen bleiben können.
Dem Ausgabegerät entsprechend existieren sie entweder in Form einer App, oder einer Online-Anwendung. Ziel ist es, den Pflegealltag für alle Beteiligten zu verbessern und zu vereinfachen. Ein Beispiel für DiGA und DiPA sind etwa Apps zur Überwachung von Gesundheitsparametern, Therapieunterstützende Apps, oder auch Anwendungen, die die Pflegeplanung und -durchführung erleichtern.
Digitale Gesundheitsanwendungen sollen die Gesundheitsvorsorge verbessern und steigern. Sie sind also dazu bestimmt, medizinische Inhalte oder Prozesse zu unterstützen. Es geht darum, Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen frühzeitig zu erkennen und zu überwachen.
Ziel ist es, die Lebensqualität zu steigern, indem die Patienten während ihrer Behandlung begleitet werden. Kosten hierfür werden von der Krankenkasse erstattet, sofern ein Arzt oder eine Ärztin die App verschrieben und die Krankenkasse sie zugelassen hat.
DiGA werden erst auf medizinische Wirksamkeit, Datensicherheit und Datenschutz geprüft, bevor sie auf dem Markt zugelassen werden. Inzwischen gibt es eine Vielzahl von unterstützenden, digitalen Gesundheitsanwendungsprogrammen in Fällen von Übergewicht, Brustkrebs, Diabetes. Aber auch Krankheiten wie Depressionen und Angststörungen finden digitale Unterstützung.
Digitale Pflegeanwendungen sind Anwendungsprogramme, die sich als Untergruppe der DiGA auf die Pflege fokussieren. Pflegebedürftige können mithilfe einer App beispielsweise alle an der Pflege beteiligten Personen miteinander vernetzen und viele Teile der Planung übernehmen.
Virtuelle Assistenten können alle möglichen Unklarheiten beseitigen und Fragen pflegerischer Natur beantworten, wie etwa solche zum Antrag auf einen Pflegegrad.
Es gibt auch Anwendungsprogramme, die sich darauf fokussieren, den Gesundheitszustand einer pflegebedürftigen Person aufrecht zu erhalten oder zu verbessern. In diesem Fall offerieren diese Anwendungsprogramme spezielle Trainingsprogramme.
Im Fall von Demenz beispielsweise, handelt es sich dabei oft um Gedächtnisspiele. Es geht um eine Entlastung auf beiden Seiten, der Pflegenden, als auch der Pflegebedürftigen. Um die Anwendungen von der Pflegekasse bezahlt zu bekommen, muss ein Pflegegrad vorliegen. Im Sozialgesetzbuch wird bereits eine Preisobergrenze von bis zu 50 Euro im Monat anvisiert, die sich Pflegebedürftige von der Pflegekasse erstatten lassen können.
Das Hilfsmittelverzeichnis, sowie der Hilfsmittelkatalog spielen eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit der Gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Kostenerstattung sind sie wegweisend, denn wenn ein Patient oder eine Patientin ein bestimmtes Hilfsmittel benötigt, sollte diese dort aufgelistet sein.
Ist dies der Fall und die medizinische Notwendigkeit gegeben, kann eine ärztliche Verordnung herausgegeben und eine Kostenerstattung beantragt werden.
Das Hilfsmittelverzeichnis wird von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstellt und führt alle Produkte auf, die von ihr finanziert werden. Es dient als Orientierungshilfe für alle Beteiligten in der Beschaffungskette, von den Versicherten, über die Vertragsärzte und -ärzttinnen, die Krankenkassen, bis hin zu den Leistungserbringenden. Es besitzt keinen abschließenden Charakter, leitet jedoch wichtige Informationen an alle weiter.
Der Hilfsmittelkatalog ist Teil des Hilfsmittelverzeichnisses und beinhaltet detaillierte Informationen zu den jeweiligen Hilfsmitteln hinsichtlich ihrer technischen Spezifikation, der jeweiligen Einsatzbereiche, den Anforderungen, als auch den bestimmten Abrechnungsmodalitäten.
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